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Katechismus der Katholischen Kirche /
Zweiter Teil: Die Feier Des Christlichen Mysteriums
Zweiter Abschnitt - Die Sieben Sakramente Der Kirche
Drittes Kapitel - Die Sakramente Des
Dienstes Für Die Gemeinschaft
1533 Die Taufe, die Firmung und die Eucharistie sind die Sakramente der
christlichen Initiation. Sie legen den Grund zur gemeinsamen Berufung
aller Jünger Christi; es ist Berufung zur Heiligkeit und der Auftrag,
der Welt die Frohbotschaft zu bringen. Sie verleihen die notwendigen Gnaden,
um in diesem Leben, auf dem Pilgerweg zur ewigen Heimat, dem Heiligen
Geist entsprechend zu leben.
1534 Zwei weitere Sakramente, die Weihe und die Ehe, sind auf das Heil
der anderen hingeordnet. Durch den Dienst an anderen tragen sie auch zum
eigenen Heil bei. Sie erteilen eine besondere Sendung in der Kirche und
dienen dem Aufbau des Volkes Gottes.
1535 In diesen Sakramenten können jene, die durch die Taufe und die Firmung
zum gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen geweiht worden sind‘, noch
besondere Weihen empfangen. Wer das Weihesakrament empfängt, wird geweiht,
im Namen Christi „die Kirche durch das Wort und die Gnade Gottes zu weiden"
(LG 11). Auch die christlichen Eheleute werden „in den Pflichten und der
Würde ihres Standes durch ein eigenes Sakrament gestärkt und gleichsam
geweiht‘ (GS 48,2).
Artikel 6
Das Sakrament Der Weihe
1536 Die Weihe ist das Sakrament, durch welches die Sendung, die Christus
seinen Aposteln anvertraut hat, in der Kirche weiterhin ausgeübt wird
bis zum Ende der Zeit. Sie ist somit das Sakrament des apostolischen Dienstes.
Sie umfaßt drei Stufen: den Episkopat, den Presbyterat und den Diakonat.
(Zur Einsetzung und Sendung des apostolischen Amtes siehe erster Teil.
Hier befassen wir uns nur mit dem Sakrament, in dem dieses Amt weitergegeben
wird.)
I. Warum Wird Dieses Sakrament „Ordination"
[Ordo] Genannt?
1537 In der römischen Antike bezeichnete das Wort ordo zivile Körperschaften,
vor allem die Körperschaft der Regierenden. „Ordinatio" bedeutet
die Eingliederung in einen „ordo". In der Kirche gibt es Körperschaften,
die von der Überlieferung - im Anschluß an die Heilige Schrift [Vgl. Hebr
5,6;7,11; Ps 110,4.] - von alters her auf griechisch „täxeis", auf
lateinisch „ordines" genannt werden. So spricht die Liturgie vom
„ordo episcoporum", vom „ordo presbyterorum" und vom „ordo diaconorum".
Auch weitere Gruppen werden als „ordo" bezeichnet, wie die Katechumenen,
die Jungfrauen, die Ehegatten und die Witwen.
1538 Die Eingliederung in eine dieser Körperschaften der Kirche geschah
durch einen Ritus, ordinatio genannt, einen liturgischen und religiösen
Akt, der eine Weihe, eine Segnung oder ein Sakrament sein konnte. Heute
wird das Wort „ordinatio" dem sakramentalen Akt vorbehalten, der
in die Körperschaft der Bischöfe, der Priester und der Diakone eingliedert.
Er geht über eine bloße Wahl, Bestimmung, Delegation oder Einsetzung durch
die Gemeinschaft hinaus, denn er verleiht eine Gabe des Heiligen Geistes,
die eine „heilige Gewalt" [sacra potestas] [Vgl. LG 10.] auszuüben
gestattet, die nur von Christus selbst, durch seine Kirche, verliehen
werden kann. Die Ordination wird auch „Weihe" [consecratio] genannt,
denn sie besteht in einer Aussonderung und Einsetzung zum Dienst an der
Kirche, die Christus selbst vornimmt. Die Handauflegung durch den Bischof
und das Weihegebet bilden das sichtbare Zeichen dieser Konsekration.
II. Das Sakrament Der Weihe In Der Heilsökonomie
Das Priestertum des Alten Bundes
1539 Das auserwählte Volk wurde von Gott zu einem „Reich von Priestern"
und einem „heiligen Volk" gemacht (Ex 19,6) [Vgl. Jes 61,6]. Doch
innerhalb des Volkes Israel wählte Gott einen der zwölf Stämme, den Stamm
Levi, und sonderte ihn aus zum liturgischen Dienst [Vgl. Num 1,48-53].
Gott selbst war das Erbteil der Leviten [Vgl. Jos 13,33]. Die ersten Priester
des Alten Bundes wurden in einem eigenen Ritus geweiht [Vgl. Ex 29, 1-30;
Lev 8]. Sie wurden „für die Menschen eingesetzt zum Dienst vor Gott, um
Gaben und Opfer für die Sünden darzubringen" (Hebr 5,1).
1540 Dieses Priestertum, das eingesetzt wurde, um das Wort Gottes zu
verkünden [Vgl. Mal 2,7-9] und durch Opfer und Gebet die Gemeinschaft
mit Gott herzustellen, war jedoch nicht imstande, das Heil zu bewirken.
Die Opfer mußten unablässig wiederholt werden und konnten nicht eine endgültige
Heiligung herbeiführen [Vgl. Hebr 5,3; 7,27; 10,1-4]. Erst das Opfer Christi
sollte diese vollbringen.
1541 Die Liturgie der Kirche erblickt jedoch im Priestertum Aarons und
im Dienst der Leviten sowie in der Einsetzung der siebzig „Ältesten"
[Vgl. Num 11,24-25] Vorzeichen des geweihten Priestertums des Neuen Bundes.
So betet die Kirche im lateinischen Ritus bei der Weihe von Bischöfen
in der Weihepräfation:
„Gott und Vater unseres Herrn Jesus Christus ... durch das Wort deiner
Gnade hast du der Kirche ihre Ordnung gegeben. Von Anfang an hast du
das heilige Volk der wahren Kinder Abrahams auserwählt; du hast Vorsteher
und Priester eingesetzt und dein Heiligtum nie ohne Diener gelassen."
1542 Bei der Priesterweihe betet die Kirche:
„Herr, heiliger Vater ... im Alten Bund schon hast du Ämter und Dienste
in heiligen Zeichen entfaltet: Mose und Aaron hast du bestellt, dein Volk
zu leiten und zu heiligen. Zu ihrer Hilfe beim gemeinsamen Werk hast du
Männer eines weiteren Dienstes und Amtes berufen. Auf dem Zug durch die
Wüste hast du den siebzig Ältesten vom Geist des Mose mitgeteilt, so daß
er dein Volk mit ihrer Hilfe leichter zu führen vermochte. Den Söhnen
Aarons hast du Anteil gegeben am hohen Amt ihres Vaters, damit die Zahl
der Priester des Alten Bundes genügte für die Opfer im heiligen Zelt,
die nur Schatten und Vorausbild waren des kommenden Heiles."
1543 Und im Weihegebet bei der Diakonenweihe bekennt die Kirche:
„Allmächtiger Gott Deinem Namen zu dienen, hast du das dreifache Dienstamt
gestiftet und ausgestattet mit heiligen Gaben, wie du schon im Anfang
die Söhne des Levi zum Dienst am ersten heiligen Zelt dir erwählt hast."
Das einzige Priestertum Christi
1544 Alles, was das Priestertum des Alten Bundes im voraus bezeichnete,
findet in Jesus Christus, dem einen „Mittler zwischen Gott und den Menschen"
(1 Tim 2,5), seine Vollendung. Melchisedek, „Priester des Höchsten Gottes"
(Gen 14,18), wird von der christlichen Überlieferung als ein „Vorausbild"
des Priestertums Christi angesehen, des einzigen „Hohenpriesters nach
der Ordnung Melchisedeks" (Hebr 5,10; 6,20). Christus ist „heilig,
unschuldig, makellos" (Hebr 7,26) und hat „durch ein einziges Opfer
... die, die geheiligt werden, für immer zur Vollendung geführt"
(Hebr 10,14), nämlich durch das einmalige Opfer seines Kreuzes.
1545 Das Erlösungsopfer Christi ist einmalig und wurde ein für allemal
vollzogen. Und doch wird es im eucharistischen Opfer der Kirche gegenwärtig.
Das gleiche gilt vom einzigen Priestertum Christi: es wird durch das Amtspriestertum
gegenwärtig gemacht, ohne daß dadurch der Einzigkeit des Priestertums
Christi Abbruch getan würde. „Und deshalb ist allein Christus wahrer Priester,
die anderen aber sind seine Diener" (ThomasHebr. 7,4).
Zwei Arten der Teilhabe an dem einen Priestertum Christi
1546 Christus, der Hohepriester und einzige Mittler, hat seine Kirche
zu einem Reich von „Priestern für seinen Gott und Vater" gemacht
(Offb 1,6)1. Die ganze Gemeinschaft der Gläubigen ist als solche priesterlich.
Die Gläubigen üben ihr Priestertum als Getaufte dadurch aus, daß sich
jeder gemäß seiner eigenen Berufung, an der Sendung Christi, des Priesters,
Propheten und Königs, beteiligt. Durch die Sakramente der Taufe und der
Firmung werden die Gläubigen „zu einem heiligen Priestertum geweiht"
(LG 10).
1547 Das amtliche oder hierarchische Priestertum der Bischöfe und Priester
und das gemeinsame Priestertum aller Gläubigen nehmen „auf je besondere
Weise am einen Priestertum Christi teil" und sind „einander zugeordnet",
unterscheiden sich aber doch „dem Wesen nach" (LG 10). Inwiefern?
Während das gemeinsame Priestertum der Gläubigen sich in der Entfaltung
der Taufgnade, im Leben des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe, im Leben
gemäß dem Heiligen Geist vollzieht, steht das Amtspriestertum im Dienst
dieses gemeinsamen Priestertums. Es bezieht sich auf die Entfaltung der
Taufgnade aller Christen. Es ist eines der Mittel, durch die Christus
seine Kirche unablässig aufbaut und leitet. Deshalb wird es durch ein
eigenes Sakrament übertragen, durch das Sakrament der Weihe.
In der Person Christi, des Hauptes
1548 Christus selbst ist im kirchlichen Dienst des geweihten Priesters
in seiner Kirche zugegen als Haupt seines Leibes, Hirt seiner Herde, Hoherpriester
des Erlösungsopfers und Lehrer der Wahrheit. Die Kirche bringt dies zum
Ausdruck, indem sie sagt, daß der Priester kraft des Weihesakramentes
„in der Person Christi des Hauptes" [in persona Christi capitis [Vgl.
Offb 5,9-10; 1 Petr 2,59] handelt.
„Es ist der gleiche Priester, Christus Jesus, dessen heilige Person sein
berufener Diener vertritt. Durch die Priesterweihe dem Hohenpriester angeglichen,
besitzt er die Vollmacht, in der Kraft und an Stelle der Person Christi
selbst zu handeln [virtute ac persona ipsius Christi [Vgl. LG 10; 28;
SC 33; CD 11; P02; 6]" (Pius XII., Enz. „Mediator Dei").
„Christus ist die Quelle jeglichen Priestertums; denn der Priester des
[Alten] Gesetzes war sein Bild. Der Priester des Neuen Bundes aber handelt
in der Person Christi" (Thomas v. A., s. th. 3,22,4).
1549 Durch das geweihte Amt, vor allem durch das der Bischöfe und Priester,
wird sichtbar gemacht, daß Christus als Haupt der Kirche inmitten der
Gemeinschaft der Gläubigen gegenwärtig ist [Vgl. LG 21]. Nach einem schönen
Wort des hl. Ignatius von Antiochien ist der Bischof typos tou Patros,
„Abbild des Vaters" (Trall. 3,1)[Vgl. Ignatius v. Antiochien. Magn.
6,1.].
1550 Diese Gegenwart Christi im Amtsträger ist nicht so zu verstehen,
daß dieser gegen alle menschlichen Schwächen gefeit wäre: gegen Herrschsucht,
Irrtümer, ja gegen Sünde. Die Kraft des Heiligen Geistes bürgt nicht für
alle Taten der Amtsträger in gleichem Maße. Während bei den Sakramenten
die Gewähr gegeben ist, daß selbst die Sündhaftigkeit des Spenders die
Frucht der Gnade nicht verhindern kann, gibt es viele andere Handlungen,
bei denen das menschliche Gepräge des Amtsträgers Spuren hinterläßt, die
nicht immer Zeichen der Treue zum Evangelium sind und infolgedessen der
apostolischen Fruchtbarkeit der Kirche schaden können.
1551 Dieses Priestertum ist ein Dienst. „Jenes Amt aber, das der Herr
den Hirten seines Volkes anvertraute, ist ein wahrer Dienst" (LG
24). Es ist ganz für Christus und die Menschen da. Es hängt völlig von
Christus und seinem einzigen Priestertum ab und wurde zugunsten der Menschen
und der Gemeinschaft der Kirche eingesetzt. Das Sakrament der Weihe vermittelt
„eine heilige Gewalt", die keine andere ist als diejenige Christi.
Die Ausübung dieser Vollmacht hat sich somit nach dem Vorbild Christi
zu richten, der aus Liebe sich zum Letzten und zum Diener aller gemacht
hat [Vgl. Mk 10,43-45; 1 Petr 5,3]. „Der Herr hat klar gesagt, daß der
Einsatz für seine Herde ein Beweis der Liebe zu ihm ist" (Johannes
Chrysostomus, sac. 2,4) [Vgl. Joh 21,15-17].
„Im Namen der ganzen Kirche"
1552 Das Amtspriestertum hat nicht nur zur Aufgabe, Christus, das Haupt
der Kirche, vor der Versammlung der Gläubigen zu repräsentieren; es handelt
auch im Namen der ganzen Kirche, wenn es das Gebet der Kirche an Gott
richtet [Vgl. SC 33], vor allem, wenn es das eucharistische Opfer darbringt
[Vgl. LG 10].
1553 „Im Namen der ganzen Kirche" will nicht besagen, daß die Priester
die Delegierten der Gemeinschaft seien. Das Gebet und das Opfer der Kirche
lassen sich vom Gebet und Opfer Christi, ihres Hauptes, nicht trennen.
Es handelt sich stets um den Kult, den Christus in seiner Kirche und durch
sie darbringt. Die ganze Kirche, der Leib Christi, betet und bringt sich
„durch ihn und mit ihm und in ihm" in der Einheit des Heiligen Geistes
Gott dem Vater dar. Der ganze Leib, Haupt und Glieder, betet und bringt
sich dar. Deshalb werden jene, die in diesem Leib in besonderer Weise
das Dienstamt innehaben, nicht nur Diener Christi, sondern auch Diener
der Kirche genannt. Das Amtspriestertum kann die Kirche deshalb repräsentieren,
weil es Christus repräsentiert.
III. Die Drei Stufen Des Sakramentes
Der Weihe
1554 „So wird der von Gott eingesetzte kirchliche Dienst in verschiedenen
Ständen von jenen ausgeübt, die schon von alters her Bischöfe, Priester
und Diakone heißen" (LG 28). Die katholische Glaubenslehre, die in
der Liturgie, im Lehramt und in der beständigen Handlungsweise der Kirche
zum Ausdruck kommt, kennt zwei Stufen der amtlichen Teilhabe am Priestertum
Christi: den Episkopat und den Presbyterat. Der Diakonat hat die Aufgabe,
ihnen zu helfen und zu dienen. Deshalb bezeichnet der Ausdruck „sacerdos"
im heutigen Sprachgebrauch die Bischöfe und die Priester, nicht aber die
Diakone. Dennoch lehrt die katholische Glaubenslehre, daß die drei Stufen
- die Stufen des Priesteramtes (Episkopat und Presbyterat) und die Stufe
des Dienstamtes (Diakonat) - durch einen sakramentalen Akt, „Weihe"
genannt, das heißt durch das Sakrament der Weihe, übertragen werden.
„Alle sollen die Diakone achten wie Jesus Christus, ebenso den Bischof
als Abbild des Vaters, die Presbyter aber wie eine Ratsversammlung Gottes
und wie eine Vereinigung von Aposteln. Ohne diese ist von Kirche nicht
die Rede" (Ignatius v. Antiochien, Trall. 3,1).
Die Bischofsweihe - Fülle des Weihe sakramentes
1555 „Unter jenen verschiedenen Diensten, die von den ersten Zeiten her
in der Kirche ausgeübt werden, nimmt nach dem Zeugnis der Überlieferung
das Amt jener einen hervorragenden Platz ein, die, zum Bischofsamt bestellt,
durch die von Anfang an fortlaufende Nachfolge Sprossen apostolischer
Saat besitzen" (LG 20).
1556 Um ihre hohe Sendung zu erfüllen, „wurden die Apostel mit einer
besonderen Ausgießung des Heiligen Geistes, der über [sie] kam, von Christus
beschenkt, und sie selbst übergaben ihren Helfern durch die Auflegung
der Hände die geistliche Gabe, die in der Bischofsweihe bis auf uns gekommen
ist" (LG 21).
1557 Das Zweite Vatikanische Konzil lehrt, „daß durch die Bischofsweihe
die Fülle des Weihesakramentes übertragen wird, die ja sowohl im liturgischen
Brauch der Kirche als auch mit der Stimme der heiligen Väter das Hohepriestertum,
die Höchstform [summa] des heiligen Dienstes genannt wird" (ebd.).
1558 „Die Bischofsweihe aber überträgt mit dem Amt der Heiligung auch
die Ämter des Lehrens und des Leitens". Es wird „offensichtlich,
daß durch das Auflegen der Hände und die Worte der Weihe die Gnade des
Heiligen Geistes so übertragen und die heilige Prägung so aufgedrückt
wird, daß die Bischöfe in hervorragender und sichtbarer Weise die Aufgaben
Christi selbst, des Lehrers, Hirten und Priesters, übernehmen und in seiner
Person handeln [in Eius persona agant]" (ebd.). „Daher sind die Bischöfe
durch den Heiligen Geist, der ihnen mitgeteilt worden ist, wahre und authentische
Lehrer des Glaubens, Priester und Hirten geworden" (CD 2).
1559 „Glied der Körperschaft der Bischöfe wird man kraft der sakramentalen
Weihe und der hierarchischen Gemeinschaft mit Haupt und Gliedern des Kollegiums"
(LG 22). Daß der Charakter und die Natur des Episkopats kollegial sind,
zeigt sich unter anderem in dem alten Brauch der Kirche, daß bei der Weihe
eines neuen Bischofs mehrere Bischöfe mitwirken [Vgl. LG 22]. Zur rechtmäßigen
Weihe eines Bischofs ist heute ein besonderer Akt des Bischofs von Rom
notwendig, da dieser das höchste sichtbare Band der Gemeinschaft der Teilkirchen
in der einen Kirche und Bürge ihrer Freiheit ist.
1560 Als Stellvertreter Christi hat jeder Bischof das Hirtenamt über
die ihm anvertraute Teilkirche inne; gleichzeitig aber obliegt ihm die
Sorge für alle Teilkirchen, die er zusammen mit allen seinen Brüdern im
Episkopat kollegial auszuüben hat. „Doch wenn die einzelnen Bischöfe nur
für jenen Teil der Herde, der ihnen besonders anvertraut ist, Hirten im
eigentlichen Sinn sind, so sind sie doch als rechtmäßige Nachfolger der
Apostel durch göttliche Einsetzung mitverantwortlich für die Missionsaufgaben
der Kirche" (Pius XII., Enz. „Fidei donum")[Vgl. LG 23; CD 4;
36; 37; AG 5; 6; 38].
1561 Die bisherigen Ausführungen erklären, weshalb die vom Bischof gefeierte
Eucharistie eine ganz besondere Bedeutung hat. In ihr kommt die Kirche
zum Ausdruck, die unter dem Vorsitz dessen, der sichtbar Christus, den
Guten Hirten und das Haupt seiner Kirche darstellt, um den Altar versammelt
ist [Vgl. SC 41; LG 26.].
Die Weihe der Priester - der Mitarbeiter der Bischöfe
1562 „Christus, ‚den der Vater geheiligt und in die Welt gesandt hat‘
(Joh 10,36), machte durch seine Apostel deren Nachfolger, nämlich die
Bischöfe, seiner Weihe und Sendung teilhaftig, die [wiederum] die Aufgabe
ihres Dienstes in verschiedener Abstufung verschiedenen Trägern in der
Kirche rechtmäßig weitergaben" (LG 28). „Ihr Dienst ist in untergeordnetem
Rang den Priestern übertragen worden; als Glieder des Priesterstandes
sollten sie, in der rechten Erfüllung der ihnen von Christus anvertrauten
Sendung, Mitarbeiter des Bischofsstandes sein" (P0 2).
1563 „Da das Amt der Priester dem Bischofsstand verbunden ist, nimmt
es an der Vollmacht teil, mit der Christus selbst seinen Leib auferbaut,
heiligt und leitet. Darum setzt das Priestertum der Amtspriester zwar
die Sakramente der christlichen Initiation voraus, wird aber durch ein
eigenes Sakrament übertragen. Dieses zeichnet die Priester durch die Salbung
des Heiligen Geistes mit einem besonderen Prägemal und macht sie auf diese
Weise dem Priester Christus gleichförmig, so daß sie in der Person des
Hauptes Christus handeln können" (PO 2).
1564 „Die Priester sind, obwohl sie nicht die höchste Stufe der priesterlichen
Weihe haben und in der Ausübung ihrer Vollmacht von den Bischöfen abhängen,
dennoch mit ihnen in der priesterlichen Würde verbunden und werden kraft
des Sakramentes der Weihe nach dem Bilde Christi, des höchsten und ewigen
Priesters [Vgl. Hebr 5,1-10; 7,24; 9,11-28], zum Verkündigen des Evangeliums,
zum Weiden der Gläubigen und zur Feier des Gottesdienstes geweiht als
wahre Priester des Neuen Bundes" (LG 28).
1565 Kraft des Weihesakramentes haben die Priester an der weltweiten
Sendung teil, die Christus den Aposteln anvertraut hat. „Die Geistesgabe,
die den Priestern in ihrer Weihe verliehen wurde, rüstet sie nicht für
irgendeine begrenzte und eingeschränkte Sendung, sondern für die alles
umfassende und universale Heilssendung ‚bis an die Grenzen der Erde‘ (Apg
1,8)" (P0 10) und macht sie „stets bereit, das Evangelium überall
zu verkünden" (OT 20).
1566 „Ihr heiliges Amt aber üben sie am meisten in der eucharistischen
Feier oder Zusammenkunft aus, bei der sie in der Person Christi handeln
und sein Mysterium verkünden, die Gebete der Gläubigen mit dem Opfer ihres
Hauptes verbinden und das einzige Opfer des Neuen Bundes, Christi nämlich,
der sich ein für allemal dem Vater als unbefleckte Opfergabe darbrachte,
im Opfer der Messe bis zur Ankunft des Herrn vergegenwärtigen und zuwenden"
(LG 28). Aus diesem einzigen Opfer schöpft ihr ganzer priesterlicher Dienst
seine Kraft [Vgl. P0 2.].
1567 „Die Priester bilden, als vorsorgende Mitarbeiter des bischöflichen
Standes und als dessen Hilfe und Werkzeug, zum Dienst am Volk Gottes gerufen,
zusammen mit ihrem Bischof ein einziges Presbyterium, dem freilich verschiedene
Pflichten aufgetragen sind. In den einzelnen örtlichen Gemeinden der Gläubigen
machen sie den Bischof, mit dem sie in vertrauensvoller und hochherziger
Gesinnung verbunden sind, gewissermaßen gegenwärtig, nehmen entsprechend
ihrem Anteil seine Aufgaben und seine Sorgen auf sich und stellen sich
täglich in ihren Dienst" (LG 28). Die Priester dürfen ihren Dienst
nur in Abhängigkeit vom Bischof und in Gemeinschaft mit ihm ausüben. Das
Gehorsamsversprechen, das sie bei der Weihe dem Bischof geben, und der
Friedenskuß des Bischofs am Schluß der Weiheliturgie sind ein Zeichen
dafür, daß der Bischof sie als seine Mitarbeiter, seine Söhne, seine Brüder
und seine Freunde ansieht, und daß sie ihm dafür Liebe und Gehorsam schulden.
1568 „Die Priester, die durch die Weihe in den Priesterstand eingegliedert
wurden, sind in inniger sakramentaler Bruderschaft miteinander verbunden.
Besonders in der Diözese, deren Dienst sie unter dem eigenen Bischof zugewiesen
werden, bilden sie das eine Presbyterium" (P0 8). Die Einheit des
Presbyteriums kommt liturgisch im Brauch zum Ausdruck, daß beim Weihe-ritus
nach dem Bischof auch die Priester den Neugeweihten die Hände auflegen.
Die Weihe der Diakone - „zum Dienst"
1569 „Auf einer tieferen Stufe der Hierarchie stehen die Diakone, denen
die Hände ‚nicht zum Priestertum, sondern zum Dienst‘ aufgelegt werden"
(LG 29)1. Zur Weihe der Diakone legt nur der Bischof die Hände auf und
deutet so an, daß der Diakon mit dem Bischof insbesondere in den Aufgaben
seiner „Diakonie" verbunden ist [Vgl. Hippolyt, trad. ap. 8].
1570 Die Diakone haben an der Sendung und der Gnade Christi auf besondere
Weise teil [Vgl. LG 41; AA 16]. Das Sakrament der Weihe drückt ihnen ein
Siegel [character] auf. Dieses kann nicht getilgt werden und gestaltet
sie Christus gleich, der zum „Diakon", das heißt zum Diener aller
geworden ist [Vgl. Mk 10,45; Lk 22,27; Polykarp, ep. 5,2]. Aufgabe der
Diakone ist es unter anderem, dem Bischof und den Priestern bei der Feier
der göttlichen Geheimnisse, vor allem der Eucharistie, zu helfen, die
heilige Kommunion zu spenden, der Eheschließung zu assistieren und das
Brautpaar zu segnen, das Evangelium zu verkünden und zu predigen, den
Begräbnissen vorzustehen und sich den verschiedenen karitativen Diensten
zu widmen [Vgl. LG 29; SC 35,4; AG 16].
1571 Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil hat die lateinische Kirche
den „Diakonat als eigene und beständige Stufe der Hierarchie" wiederhergestellt
(LG 29). Die Ostkirchen hatten stets an ihm festgehalten. Dieser ständige
Diakonat, der auch verheirateten Männern übertragen werden kann, stellt
für die Sendung der Kirche eine wichtige Bereicherung dar. Es ist angebracht
und nützlich, daß Männer, die in der Kirche, sei es im liturgischen und
pastoralen Leben, sei es in sozialen und karitativen Werken, einen wahrhaft
diakonalen Dienst erfüllen, „durch die von den Aposteln her überlieferte
Handauflegung gestärkt und dem Altare enger verbunden werden, damit sie
ihren Dienst mit Hilfe der sakramentalen Diakonatsgnade wirksamer erfüllen
können" (AG 16).
IV. Die Feier Des Weihesakramentes
1572 Wegen ihrer Wichtigkeit für das Leben der Teilkirche sollen an der
Feier der Weihe eines Bischofs, von Priestern und Diakonen möglichst viele
Gläubige teilnehmen. Sie wird vorzugsweise am Sonntag und in der Kathedrale
stattfinden und zwar in einer dem Anlaß angemessenen Feierlichkeit. Die
drei Weihen, die des Bischofs, des Priesters und des Diakons, nehmen den
gleichen Verlauf. Sie finden innerhalb der Eucharistiefeier statt.
1573 Der wesentliche Ritus des Weihesakramentes besteht bei allen drei
Stufen darin, daß der Bischof die Hände auf das Haupt des zu Weihenden
legt und im jeweiligen Weihegebet von Gott die Ausgießung des Heiligen
Geistes und der besonderen Gnadengaben für den Dienst erfleht, zu dem
der Kandidat geweiht wird [Vgl. Pius XII., Ap. Konst. „Sacramentum Ordinis":
DS 3858].
1574 Wie bei allen Sakramenten umgeben Nebenriten die Feier. Sie sind
in den verschiedenen liturgischen Überlieferungen sehr unterschiedlich,
haben aber gemeinsam, daß sie die vielfältigen Aspekte der sakramentalen
Gnade zum Ausdruck bringen. So bezeugen im lateinischen Ritus die Eröffnungsriten
- die Vorstellung und Wahl des Ordinanden, die Ansprache des Bischofs,
die Befragung des Ordinanden, die Allerheiligenlitanei -‚ daß die Wahl
des Kandidaten dem Brauch der Kirche entsprechend vorgenommen wurde. Sie
bereiten auf den feierlichen Weiheakt vor. Nach diesem bringen weitere
Riten das vollzogene Mysterium symbolisch zum Ausdruck und zum Abschluß:
Der Bischof und der Priester erhalten die Salbung mit dem heiligen Chrisam,
dem Zeichen der besonderen Salbung durch den Heiligen Geist, der ihren
Dienst fruchtbar macht; dem Bischof werden das Evangelienbuch, der Ring,
die Mitra und der Stab überreicht zum Zeichen seiner apostolischen Sendung
zur Verkündigung des Gotteswortes, seiner Treue zur Kirche, der Braut
Christi, und seines Auftrags, der Hirte der Herde des Herrn zu sein; dem
Priester werden die Patene und der Kelch überreicht für „die Gabe des
heiligen Volkes", die er Gott darbringen soll; dem Diakon, der die
Sendung erhalten hat, das Evangelium Christi zu verkünden, wird das Evangelienbuch
übergeben.
V. Wer Kann Das Weihesakrament Spenden?
1575 Christus hat die Apostel erwählt und ihnen Anteil an seiner Sendung
und Vollmacht gegeben. Zur Rechten des Vaters erhoben, verläßt er seine
Herde nicht, sondern behütet sie allezeit durch die Apostel und leitet
sie durch die Hirten, die heute sein Wirken fortsetzen [Vgl. MR, Präfation
von den Aposteln]. Christus also ist es, der den einen das Apostelamt
verleiht, anderen das Hirtenamt [Vgl. Eph 4,11]. Er handelt weiterhin
durch die Bischöfe [Vgl. LG 2].
1576 Da das Sakrament der Weihe das Sakrament des apostolischen Dienstes
ist, kommt den Bischöfen als Nachfolgern der Apostel die Vollmacht zu,
„die geistliche Gabe" (LG 21), die „apostolische Saat" (LG 20)
weiterzugeben. Die gültig geweihten, das heißt die in der apostolischen
Sukzession stehenden Bischöfe, sind die gültigen Spender der drei Stufen
des Weihesakramentes [Vgl. DS 794 und 802; [link] CIC, can. 1012; CCEO,
cann. 744; 747].
VI. Wer Kann Das Weihesakrament Empfangen?
1577 „Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann [vir]"
( [link] CIC, can. 1024). Jesus, der Herr, hat Männer [viri] gewählt,
um das Kollegium der zwölf Apostel zu bilden [Vgl. Mk 3,14-19; Lk 6,12-16],
und die Apostel taten das gleiche, als sie Mitarbeiter wählten [Vgl. 1
Tim 3,1-13; 2 Tim 1,6; Tit 1,5-9], die ihnen in ihrer Aufgabe nachfolgen
sollten [Vgl. Klemens v. Rom, Kor. 42,4; 44,3]. Das Bischofskollegium,
mit dem die Priester im Priestertum vereint sind, vergegenwärtigt das
Kollegium der Zwölf bis zur Wiederkehr Christi. Die Kirche weiß sich durch
diese Wahl, die der Herr selbst getroffen hat, gebunden. Darum ist es
nicht möglich, Frauen zu weihen [Vgl. MD 26-27; CDF, Erkl. „Inter insigniores"].
1578 Niemand hat ein Recht darauf, das Sakrament der Weihe zu empfangen.
Keiner maßt sich dieses Amt selbst an. Man muß dazu von Gott berufen sein
[Vgl. Hebr 5,4.]. Wer Anzeichen wahrzunehmen glaubt, daß Gott ihn zum
geweihten Dienst beruft, muß seinen Wunsch demütig der Autorität der Kirche
unterbreiten, der die Verantwortung und das Recht zukommt, jemanden zum
Empfang der Weihen zuzulassen. Wie jede Gnade kann auch dieses Sakrament
nur als ein unverdientes Geschenk empfangen werden.
1579 Mit Ausnahme der ständigen Diakone werden alle geweihten Amtsträger
der lateinischen Kirche normalerweise aus den gläubigen Männern gewählt,
die zölibatär leben und den Willen haben, den Zölibat „um des Hirnmeireiches
willen" (Mt 19,12) beizubehalten. Dazu berufen, sich ungeteilt dem
Herrn und seiner „Sache" zu widmen [Vgl. 1 Kor 7,32], geben sie sich
ganz Gott und den Menschen hin. Der Zölibat ist ein Zeichen des neuen
Lebens, zu dessen Dienst der Diener der Kirche geweiht wird; mit freudigem
Herzen auf sich genommen, kündigt er strahlend das Reich Gottes an [Vgl.
P0 16].
1580 In den Ostkirchen gilt seit Jahrhunderten eine andere Ordnung: Während
die Bischöfe ausschließlich unter Unverheirateten ausgewählt werden, können
verheiratete Männer zu Diakonen und Priestern geweiht werden. Diese Praxis
wird schon seit langem als rechtmäßig erachtet; diese Priester üben im
Schoß ihrer Gemeinden ein fruchtbares Dienstamt aus [Vgl. P016]. Übrigens
steht der Priesterzölibat in den Ostkirchen sehr in Ehren, und zahlreiche
Priester haben ihn um des Gottesreiches willen freiwillig gewählt. Im
Osten wie im Westen kann, wer das Sakrament der Weihe empfangen hat, nicht
mehr heiraten.
VII. Die Wirkungen Des Weihesakramentes
Das unauslöschliche Siegel
1581 Durch eine besondere Gnade des Heiligen Geistes gleicht dieses Sakrament
den Empfänger Christus an, damit er als Werkzeug Christi seiner Kirche
diene. Die Weihe ermächtigt ihn, als Vertreter Christi, des Hauptes, in
dessen dreifacher Funktion als Priester, Prophet und König zu handeln.
1582 Wie bei der Taufe und der Firmung wird diese Teilhabe am Amt Christi
ein für allemal gewährt. Auch das Weihesakrament verleiht ein unauslöschliches
geistiges Zeichen und kann weder wiederholt noch auf Zeit gespendet werden
[Vgl. K. v. Trient: DS 1767; LG 21; 28; 29; P02].
1583 Ein gültig Geweihter kann aus angemessenen Gründen der Verpflichtungen
und Ämter enthoben werden, die mit der Weihe gegeben sind, oder es kann
ihm verboten werden, sie auszuüben [Vgl. CIC, cann. [link] 290-293; [link]
1336, §§ 1.3.5; [link] 1338, § 2]. Er kann aber nicht wieder Laie im eigentlichen
Sinn werden [Vgl. K. v. Trient: OS 1774], denn das durch die Weihe eingeprägte
Mal ist unauslöschlich. Die Berufung und Sendung, die er am Tag seiner
Weihe erhalten hat, prägen ihn für immer.
1584 Letztlich handelt Christus selbst durch den geweihten Diener und
wirkt durch ihn das Heil. Dessen Unwürdigkeit kann Christus nicht am Handeln
hindern [Vgl. K. v. Trient: DS 1612; 1154]. Der hl. Augustinus sagt dies
mit eindringlichen Worten:
„Der stolze Amtsträger ist dem Teufel zuzuordnen. Die Gabe Christi wird
deswegen nicht befleckt; was durch ihn ausfließt, behält seine Reinheit;
was durch ihn hindurchgeht, bleibt lauter und gelangt zum fruchtbaren
Boden... Die geistliche Kraft des Sakramentes ist eben dem Licht gleich:
wer erleuchtet werden soll, erhält es in seiner Klarheit, und wenn es
durch Beschmutzte geht, wird es selbst nicht schmutzig" (ev. Jo.
5,15).
Die Gnade des Heiligen Geistes
1585 Durch die Gnade des Heiligen Geistes, die diesem Sakrament innewohnt,
wird der Geweihte Christus dem Priester, Lehrer und Hirten angeglichen,
als dessen Diener er eingesetzt ist.
1586 Der Bischof erhält vor allem eine Gnade der Stärke (,‚den Geist
zum Dienst der Leitung": PR, Bischofsweihe 37). Dies befähigt ihn,
seine Kirche wie ein Vater und Hirt kraftvoll und klug zu leiten und zu
schützen in selbstloser Liebe zu allen und in besonderer Weise zu den
Armen, Kranken und Notleidenden [Vgl. CD 13 und 16.]. Diese Gnade drängt
ihn, das Evangelium allen zu verkünden, seiner Herde Vorbild zu sein und
ihr auf dem Weg der Heiligung voranzugehen, indem er sich in der Eucharistiefeier
mit Christus, dem Priester und Opfer, vereint und nicht davor zurückschreckt,
für seine Schafe sein Leben hinzugeben.
„Vater, der du die Herzen kennst, gewähre deinem Diener, den du zum Bischofsamt
berufen hast, daß er deine heilige Herde weide und vor dir das erhabene
Priestertum untadelig ausübte, indem er dir Tag und Nacht dient. Er stimme
dein Antlitz unablässig gnädig und bringe die Gaben deiner heiligen Kirche
dar. Kraft des Geistes des erhabenen Priestertums habe er die Gewalt,
deinem Gebot gemäß die Sünden nachzulassen. Er verteile die Ämter gemäß
deiner Ordnung und löse jedes Band kraft der Gewalt, die du den Aposteln
gegeben hast. Er gefalle dir durch seine Milde und sein reines Herz, indem
er dir einen angenehmen Duft darbringt durch dein Kind Jesus Christus
. . .„ (Hippolyt, trad. ap. 3).
1587 Die geistliche Gabe, die durch die Priesterweihe verliehen wird,
kommt im folgenden Gebet des byzantinischen Ritus zum Ausdruck. Der Bischof
sagt bei der Handauflegung:
„Herr, erfülle den, den du in deiner Huld zum Priesterstand erheben wolltest,
mit der Gabe des Heiligen Geistes, damit er würdig sei, untadelig an deinem
Altar zu stehen, das Evangelium von deinem Reich zu verkünden, den Dienst
am Wort der Wahrheit zu versehen, dir Gaben und geistige Opfer darzubringen,
dein Volk durch das Bad der Wiedergeburt zu erneuern, so daß er selbst
am Tag der Wiederkunft unserem großen Gott und Heiland Jesus Christus,
deinem eingeborenen Sohn, entgegengeht und von deiner unendlichen Güte
die Vergeltung für eine treue Verwaltung seines Amtes erhält" (Byzantinische
Liturgie, Euchologion).
1588 Den Diakonen gibt die sakramentale Gnade die Kraft, „dem Volk Gottes
in der Diakonie der Liturgie, des Wortes und der Liebe in Gemeinschaft
mit dem Bischof und seinem Presbyterium" zu dienen (LG 29).
1589 Angesichts der Größe der priesterlichen Gnade und Aufgabe fühlten
sich die heiligen Lehrer dringlich zur Bekehrung aufgerufen, um mit ihrem
Leben dem zu entsprechen, zu dessen Dienern sie das Sakrament macht. So
ruft der hi. Gregor von Nazianz als junger Priester aus:
„Zuerst muß man rein sein, erst dann reinigen; zuerst Weisheit lernen,
erst dann sie lehren; zuerst Licht werden, erst dann leuchten; zuerst
zu Gott treten, erst dann zu ihm führen; zuerst sich heiligen, erst
dann andere heiligen, an der Hand führen und verständig Rat erteilen"
(or. 2,71). „Ich weiß, wessen Diener wir sind, auf welcher Ebene wir
uns befinden und wer der ist, zu dem wir uns hinbewegen. Ich kenne die
Erhabenheit Gottes und die Schwäche des Menschen, aber auch seine Kraft"
(or. 2,74). Wer also ist der Priester? Er ist „der Verteidiger der Wahrheit;
er tritt an die Seite der Engel, lobsingt mit den Erzengeln, läßt die
Opfer zum himmlischen Altar emporsteigen, nimmt am Priesterdienst Christi
teil, erneuert die Schöpfung, stellt [in ihr] das Bild [Gottes] wieder
her, schafft sie neu für die himmlische Welt und, was das Erhabenste
ist, wird vergöttlicht und soll vergöttlichen" (or. 2,73).
Und der hl. Pfarrer von Ars sagt: „Der Priester setzt auf Erden das
Erlösungswerk fort ... Verstünde man so richtig, was der Priester auf
Erden ist, so stürbe man - nicht vor Schrecken, sondern aus Liebe ...
Das Priestertum ist die Liebe des Herzens Jesu" (Nodet, Jean-Marie
Vianney, S. 100).
Kurztexte
1590 Der hl. Paulus sagt zu seinem Schüler Timotheus Entfache die Gnade
Gottes wieder die dir durch die Auflegung meiner Hände zuteil geworden
ist" (2 Tim 1, 6). „Wer das Amt eines Bischofs anstrebt, der strebt
nach einer großen Aufgabe (1 Tun 3 1) Zu Titus sagte er: „Ich habe dich
in Kreta deswegen zurückgelassen, damit du das, was noch zu tun ist zu
Ende fuhrst und in den einzelnen Städten Älteste ein setzt wie ich dir
aufgetragen habe" (Tit 1 5).
1591 Die ganze Kirche ist ein priesterliches Volk. Dank der Tauft nehmen
alle Gläubigen am Priestertum Christi teil Diese Teilhabe nennt man gemeinsames
Priestertum der Gläubigen Auf seiner Grundlage und zu seinem Dienst besteht
eine weitere Teilnahme an der Sendung Christi die des Dienstes, der durch
das Weihesakrament übertragen wird und zur Aufgabe hat, im Namen und in
der Person Christi, des Hauptes inmitten der Gemeinde zu dienen.
1592 Das Amtspriestertum ist vom gemeinsamen Priestertum dem Wesen nach
verschieden denn es verleiht eine heilige Vollmacht zum Dienst an den
Gläubigen Die geweihten Diener üben ihren Dienst für das Volk Gottes aus
durch Lehrtätigkeit [munus docendi] durch den Gottesdienst [munus liturgicum]
und durch die pastorale Leitung [munus regendi].
1593 Von Anfang an wurde das geweihte Amt in den drei Stufen der Bischöfe,
Priester und Diakone übertragen und ausgeübt. Die durch die Weihe übertragenen
Ämter sind für die organische Struktur der Kirche unersetzlich Ohne den
Bischof die Presbyter und die Diakone kann man nicht von Kirche sprechen
[Vgl. Ignatius v. Antiochien, Trall. 3,1.].
1594 Der Bischof empfangt die Fülle des Weihesakramentes, die ihn in
das Bischofskollegium eingliedert und zum sichtbaren Haupt der ihm anvertrauten
Teilkirche macht Als Nachfolger der Apostel und Mitglieder des Kollegiums
haben die Bischöfe an der apostolischen Verantwortung und an der Sendung
der ganzen Kirche teil unter der Autorität des Papstes des Nachfolgers
des hl. Petrus.
1595 Die Priester sind in der Priesterwürde mit den Bischöfen vereint
und zugleich in der Ausübung ihrer seelsorglichen Aufgaben von ihnen abhängig.
Sie sind dazu berufen, die klugen Mitarbeiter der Bischöfe zu sein sie
bilden um ihren Bischof das „Presbyterium" das zusammen mit ihm für
die Teilkirche verantwortlich ist. Sie werden vom Bischof mit der Betreuung
einer Pfarrgemeinde oder mit einer besonderen kirchlichen Aufgabe betraut.
1596 Die Diakone sind Amtsträger die geweiht sind um Aufgaben im Dzen3t
der Kirche zu versehen Sie erhalten nicht das Amtspriestertum doch überträgt
ihnen die Weihe wichtige Ämter im Dienst am Wort in Liturgie Seelsorge
und Caritas Sie sollen diese Aufgaben unter der pastoralen Autorität ihres
Bischofs ausüben.
1597 Das Sakrament der Weihe wird gespendet durch die Handauflegung des
Bischofs auf die ein feierliches Weihegebet folgt. Dieses erbittet von
Gott für den Weihekandidaten die Gaben des Heiligen Geistes die für seinen
Dienst erforderlich sind. Die Weihe prägt ein unauslöschliches sakramentales
Siegel ein.
1598 Die Kirche spendet das Weihesakrament nur getauften Männern von
denen nach einer gebührenden Prüfung anzunehmen ist daß sie sich zur Ausübung
des betreffenden Amtes eignen. Der kirchlichen Autorität kommt die Verantwortung
und das Recht zu jemanden zum Empfang einer Weihe zuzulassen.
1599 In der lateinischen Kirche wird die Weihe zum Presbyterat normaler
weise nur solchen Kandidaten gespendet die bereit sind freiwillig den
Zölibat auf sich zu nehmen und die öffentlich ihren Willen bekunden an
ihm festzuhalten aus Liebe zum Reich Gottes und um den Menschen zu dienen.
1600 Es kommt den Bischöfen zu die drei Stufen des Weihesakramentes zu
spenden.
Artikel 7
Das Sakrament Der Ehe
1601 „Der Ehebund, durch den Mann und Frau unter sich die Gemeinschaft
des ganzen Lebens begründen, welche durch ihre natürliche Eigenart auf
das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft
hingeordnet ist, wurde zwischen Getauften von Christus dem Herrn zur Würde
eines Sakramentes erhoben" ( [link] CIC, can. 1055, § 1).
I. Die Ehe Im Plane Gottes
1602 Die Heilige Schrift beginnt mit der Erschaffung des Mannes und der
Frau nach dem Bilde Gottes [Vgl. Gen 1,26-27] und schließt mit der Vision
der „Hochzeit des Lammes" (Offb 19,7.9). Von ihren ersten bis zu
den letzten Seiten spricht die Schrift von der Ehe und ihrem „Mysterium",
von ihrer Einsetzung und dem Sinn, den Gott ihr gegeben hat, von ihrem
Ursprung und ihrem Ziel, von ihrer unterschiedlichen Verwirklichung im
ganzen Verlauf der Heilsgeschichte, von ihren aus der Sünde hervorgegangenen
Schwierigkeiten und von ihrer Erneuerung „im Herrn" (1 Kor 7,39)
im Neuen Bund Christi und der Kirche [Vgl. Eph 5,31-32].
Die Ehe in der Schöpfungsordnung
1603 „Die innige Gemeinschaft des Lebens und der Liebe in der Ehe [wurde]
vom Schöpfer begründet und mit eigenen Gesetzen geschützt ... Gott selbst
ist Urheber der Ehe" (GS 48,1). Die Berufung zur Ehe liegt schon
in der Natur des Mannes und der Frau, wie diese aus den Händen des Schöpfers
hervorgegangen sind. Die Ehe ist nicht eine rein menschliche Institution,
obwohl sie im Lauf der Jahrhunderte je nach den verschiedenen Kulturen,
Gesellschaftsstrukturen und Geisteshaltungen zahlreiche Veränderungen
durchgemacht hat. Diese Unterschiede dürfen nicht die bleibenden und gemeinsamen
Züge vergessen lassen. Obwohl die Würde dieser Institution nicht überall
mit der gleichen Klarheit aufscheint [Vgl. GS 47,2], besteht doch in allen
Kulturen ein gewisser Sinn für die Größe der ehelichen Vereinigung, denn
„das Wohl der Person sowie der menschlichen und christlichen Gesellschaft
ist zuinnerst mit einem Wohlergehen der Ehe- und Familiengemeinschaft
verbunden" (GS 47,1).
1604 Gott, der den Menschen aus Liebe erschaffen hat, hat ihn auch zur
Liebe berufen, welche die angeborene, grundlegende Berufung jedes Menschen
ist. Der Mensch ist ja nach dem Bild Gottes erschaffen [Vgl. Gen 1,27],
der selbst Liebe ist [Vgl. 1 Joh 4,8.16]. Da ihn Gott als Mann und Frau
geschaffen hat, wird ihre gegenseitige Liebe ein Bild der unverbrüchlichen,
absoluten Liebe, mit der Gott den Menschen liebt. Diese ist in den Augen
des Schöpfers gut, ja sehr gut [Vgl. Gen 1,31]. Die eheliche Liebe wird
von Gott gesegnet und dazu bestimmt, fruchtbar zu sein und sich im gemeinsamen
Werk der Verantwortung für die Schöpfung zu verwirklichen: „Gott segnete
sie, und Gott sprach zu ihnen: Seid fruchtbar, und vermehrt euch, bevölkert
die Erde, unterwerft sie euch" (Gen 1,28).
1605 Die Heilige Schrift sagt, daß Mann und Frau füreinander geschaffen
sind: „Es ist nicht gut, daß der Mensch allein bleibt" (Gen 2,18).
Die Frau ist „Fleisch von seinem Fleisch" [Vgl. Gn 2,23], das heißt:
sie ist sein Gegenüber, ihm ebenbürtig und ganz nahestehend. Sie wird
ihm von Gott als eine Hilfe [Vgl. Gn 2,18. 20] gegeben und vertritt somit
Gott, in dem unsere Hilfe ist [Vgl. Ps 121,2]. „Darum verläßt der Mann
Vater und Mutter und bindet sich an seine Frau, und sie werden ein Fleisch"
(Gen 2,24). Daß dies eine unauflösliche Einheit des Lebens beider bedeutet,
zeigt Jesus selbst, denn er erinnert daran, was „am Anfang" der Plan
Gottes war: „Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins" (Mt 19,6).
Die Ehe unter der Herrschaft der Sünde
1606 Jeder Mensch erfährt in seiner Umgebung und in sich selbst das Böse.
Diese Erfahrung zeigt sich auch in den Beziehungen zwischen Mann und Frau.
Ihre Vereinigung war zu allen Zeiten durch Zwietracht, Herrschsucht, Untreue,
Eifersucht und durch Konflikte bedroht, die bis zum Haß und zum Bruch
gehen können. Diese Unordnung kann sich mehr oder weniger stark äußern;
sie läßt sich je nach den Kulturen, Epochen und Individuen mehr oder weniger
überwinden, scheint aber doch eine allgemeine zu sein.
1607 Wie der Glaube uns sagt, stammt diese Unordnung, die wir mit Schmerzen
wahrnehmen, nicht aus der Natur des Mannes und der Frau und auch nicht
aus der Natur ihrer Beziehungen, sondern aus der Sünde. Als Bruch mit
Gott zieht die Ursünde als erste Folge den Bruch der ursprünglichen Gemeinschaft
zwischen Mann und Frau nach sich. Ihre Beziehungen werden durch gegenseitige
Vorwürfe [Vgl. Gen 3,12] getrübt; ihre gegenseitige, vom Schöpfer eigens
geschenkte Zuneigung [Vgl. Gen 2,22] entartet zu Herrschsucht und Begierde
[Vgl. Gen 3,16b]; die schöne Berufung von Mann und Frau, fruchtbar zu
sein, sich zu vermehren und sich die Erde zu unterwerfen [Vgl. Gen 1,28],
wird durch die Schmerzen des Gebärens und durch die Mühe des Broterwerbs
belastet [Vgl. Gen 3,16-19].
1608 Und doch bleibt, wenn auch schwer gestört, die Schöpfungsordnung
bestehen. Um die durch die Sünde geschlagenen Wunden zu heilen, benötigen
Mann und Frau die Hilfe der Gnade, die Gott in seiner unendlichen Barmherzigkeit
ihnen nie verweigert hat [Vgl. Gen 3,21]. Ohne diese Hilfe kann es dem
Mann und der Frau nie gelingen, die Lebenseinheit zustande zu bringen,
zu der Gott sie „am Anfang" geschaffen hat.
Die Ehe in der Schule des Gesetzes
1609 In seinem Erbarmen ließ Gott den sündigen Menschen nicht im Stich.
Die Strafen, welche die Sünde nach sich zieht, die Geburtsschmerzen [Vgl.
Gen 3,16], die Arbeit „im Schweiße deines Angesichts" (Gen 3,19),
sind auch Heilmittel, die schlimmen Folgen der Sünde in Grenzen halten.
Nach dem Sündenfall hilft die Ehe, den Rückzug in sich selbst, den Egoismus,
die Suche nach dem eigenen Vergnügen zu überwinden und für den Anderen
offen zu sein, bereit, ihm zu helfen und für ihn dazusein.
1610 Das sittliche Bewußtsein für die Einheit und Unauflöslichkeit der
Ehe hat sich in der Schule des alttestamentlichen Gesetzes entwickelt.
Zwar wird die Polygamie der Patriarchen und Könige noch nicht ausdrücklich
zurückgewiesen. Doch das dem Mose gegebene Gesetz zielt darauf ab, die
Frau vor der Willkürherrschaft des Mannes zu schützen. Und doch weist
das Gesetz, wie Jesus sagte, noch die Spuren der „Herzenshärte" des
Mannes auf, deretwegen Mose die Verstoßung der Frau zugelassen hat [Vgl.
Mt 19,8; Dtn 24,1].
1611 Die Propheten sahen den Bund Gottes mit Israel unter dem Bild einer
ausschließlichen, treuen ehelichen Liebe [Vgl. Hos 1-3; Jes 54; 62; Jer
2-3; 31: Ez 16; 23] und führten so das Bewußtsein des auserwählten Volkes
zu einem tieferen Verständnis der Einheit und Unauflöslichkeit der Ehe
[Vgl. Mal 2,13-17]. Die Bücher Rut und Tobit bieten berührende Zeugnisse
der hohen Auffassung von der Ehe, der treuen, zärtlichen Gemeinschaft
zwischen den Gatten. Die Überlieferung erblickte im Hohenlied stets einen
großartigen Ausdruck der menschlichen Liebe als eines reinen Widerscheins
der Liebe Gottes, einer Liebe, die „stark ist wie der Tod" und die
„auch mächtige Wasser ... nicht löschen" können (Hld 8,6-7).
Die Ehe im Herrn
1612 Der Ehebund zwischen Gott und seinem Volk Israel hatte den neuen,
ewigen Bund vorbereitet. In diesem Bund hat sich der Sohn Gottes in seiner
Menschwerdung und der Hingabe seines Lebens gewissermaßen mit der ganzen
durch ihn geretteten Menschheit verbunden [Vgl. GS 22] und dadurch „die
Hochzeit des Lammes" (Offb 19,7.9) vorbereitet.
1613 Zu Beginn seines öffentlichen Lebens wirkte Jesus - auf die Bitte
seiner Mutter hin - bei einem Hochzeitsfest sein erstes Zeichen [Vgl.
Joh 2,1-11]. Die Kirche mißt der Teilnahme Jesu an der Hochzeit von Kana
große Bedeutung bei. Sie erblickt darin die Bestätigung dafür, daß die
Ehe etwas Gutes ist, und die Ankündigung, daß die Ehe fortan ein wirksames
Zeichen der Gegenwart Christi sein wird.
1614 In seiner Predigttätigkeit lehrte Jesus unmißverständlich den ursprünglichen
Sinn der Vereinigung von Mann und Frau, wie sie der Schöpfer zu Beginn
gewollt hatte: Die von Mose gegebene Erlaubnis, seine Frau zu verstoßen,
sei ein Entgegenkommen gegenüber der Herzenshärte gewesen [Vgl. Mt 19,8];
die eheliche Vereinigung von Mann und Frau sei unauflöslich - Gott selbst
habe sie geschlossen: „Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch
nicht trennen" (Mt 19,6).
1615 Dieses nachdrückliche Bestehen auf der Unauflöslichkeit des Ehebandes
hat Ratlosigkeit hervorgerufen und ist als eine unerfüllbare Forderung
erschienen. Jesus hat jedoch den Gatten keine untragbare Last aufgebürdet
[Vgl. Mt 11,29-30], die noch drückender wäre als das Gesetz des Mose.
Durch die Wiederherstellung der durch die Sünde gestörten anfänglichen
Schöpfungsordnung gab er selbst die Kraft und die Gnade, die Ehe in der
neuen Gesinnung des Reiches Gottes zu leben. Wenn die Gatten Christus
nachfolgen, sich selbst verleugnen und ihr Kreuz auf sich nehmen [Vgl.
Mk 8,34], werden sie den ursprünglichen Sinn der Ehe „erfassen" [Vgl.
Mt 19,11.] und ihn mit Hilfe Christi auch leben können. Diese Gnade der
christlichen Ehe ist eine Frucht des Kreuzes Christi, der Quelle allen
christlichen Lebens.
1616 Der Apostel Paulus macht das begreiflich, wenn er sagt: „Ihr Männer,
liebt eure Frauen, wie Christus die Kirche geliebt und sich für sie hingegeben
hat, um sie ... rein und heilig zu machen" (Eph 5, 25-26). Und er
fügt gleich hinzu: „Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und
sich an seine Frau binden, und die zwei werden ein Fleisch sein. Dies
ist ein tiefes Geheimnis; ich beziehe es auf Christus und die Kirche"
(Eph 5,31-32).
1617 Das ganze christliche Leben trägt die Handschrift der bräutlichen
Liebe Christi und der Kirche. Schon die Taufe, der Eintritt in das Volk
Gottes, ist ein bräutliches Mysterium; sie ist sozusagen das „Hochzeitsbad"
[Vgl. Eph 5,26-27], das dem Hochzeitsmahl, der Eucharistie, vorausgeht.
Die christliche Ehe wird wirksames Zeichen, Sakrament des Bundes zwischen
Christus und der Kirche. Weil sie dessen Gnade bezeichnet und mitteilt,
ist die Ehe zwischen Getauften ein wahres Sakrament des Neuen Bundes [Vgl.
DS 1800; [link] CIC, can. 1055, § 2].
Die Jungfräulichkeit um des Himmeireiches willen
1618 Christus ist das Zentrum des ganzen christlichen Lebens. Die Verbindung
mit ihm hat Vorrang vor allen anderen Bindungen in Familie und Gesellschaft
[Vgl. Lk 14,26; Mk 10,28-31]. Seit Beginn der Kirche gab es Männer und
Frauen, die auf das große Gut der Ehe verzichteten, um dem Lamm überallhin
zu folgen, wohin es geht [Vgl. Offb 14,4], sich um die Dinge des Herrn
zu kümmern, ihm zu gefallen suchen [Vgl. 1 Kor 7,32] und um dem kommenden
Bräutigam entgegenzugehen [Vgl. Mt 25,6]. Christus selbst hat einzelne
eingeladen, ihm in dieser Lebensweise, die er selbst vorgelebt hat, zu
folgen:
„Manche sind von Geburt an zur Ehe unfähig, manche sind von den Menschen
dazu gemacht, und manche haben sich selbst dazu gemacht - um des Himmel
reiches willen. Wer das erfassen kann, der erfasse es" (Mt 19,12).
1619 Die Jungfräulichkeit um des Himmel reiches willen ist eine Entfaltung
der Taufgnade, ein mächtiges Zeichen des Vorrangs der Verbindung mit Christus,
des sehnsüchtigen Harrens auf seine Wiederkunft, ein Zeichen, das auch
daran erinnert, daß die Ehe der Weltzeit angehört, die vorübergeht [Vgl.
Mk 12,25; 1 Kor 7,31].
1620 Beide, das Sakrament der Ehe und die Jungfräulichkeit um des Gottesreiches
willen, kommen vom Herrn selbst. Er gibt ihnen Sinn und schenkt die unerläßliche
Gnade, sie so zu leben, wie es seinem Willen entspricht [Vgl. Mt 19.3-12].
Die Hochschätzung der Jungfräulichkeit um des Himmel reiches willen [Vgl.
LG 42; PC 12; OT 10] und der christliche Sinn der Ehe lassen sich nicht
voneinander trennen; sie fördern einander.
„Die Ehe herabwürdigen, heißt gleichzeitig die Ehre der Jungfräulichkeit
schmälern; sie lobpreisen, heißt die der Jungfräulichkeit gebührende Bewunderung
steigern ... Was nämlich nur im Vergleich mit einem Übel gut erscheint,
kann nicht wirklich gut sein, aber das, was noch besser ist als unbestrittene
Güter, ist das hervorragende Gut" (Johannes Chrysostomus, virg. 10,
1) [Vgl. FC 16].
II. Die Feier Der Trauung
1621 Im lateinischen Ritus findet die Feier der Trauung von katholischen
Gläubigen wegen des Zusammenhanges aller Sakramente mit dem Pascha-Mysterium
Christi [Vgl. SC 61] normalerweise im Verlauf der heiligen Messe statt.
In der Eucharistie vollzieht sich das Gedächtnis des Neuen Bundes, in
dem Christus sich für immer mit der Kirche vereint hat, seiner geliebten
Braut, für die er sich hingab [Vgl. LG 6]. Somit ist es angemessen, daß
die Brautleute ihr Ja zur gegenseitigen Selbsthingabe dadurch besiegeln,
daß sie sich mit der Hingabe Christi an seine Kirche vereinen, die im
eucharistischen Opfer vergegenwärtigt wird, und die Eucharistie empfangen,
damit sie durch die Vereinigung mit dem gleichen Leib und dem gleichen
Blut Christi in Christus nur einen Leib bilden [Vgl. 1 Kor 10,17].
1622 „Als Handlung sakramentalen Heiligens muß die liturgische Feier
der Trauung ... gültig, würdig und fruchtbar sein" (FC 67). Deshalb
ist es angebracht, daß sich die Brautleute durch den Empfang des Bußsakramentes
auf die Trauung vorbereiten.
1623 In der lateinischen Kirche ist man allgemein der Auffassung, daß
die Brautleute selbst als Übermittler der Gnade Christi einander das Ehesakrament
spenden, indem sie vor der Kirche ihren Ehewillen erklären. In den östlichen
Liturgien wird dieses Sakrament, das „Krönung" genannt wird, durch
den Priester oder Bischof gespendet. Nachdem dieser den gegenseitigen
Konsens der Brautleute entgegengenommen hat, krönt er zum Zeichen des
Ehebundes den Bräutigam und die Braut.
1624 Die verschiedenen Liturgien sind reich an Segens- und Epiklesegebeten,
die von Gott Gnade und Segen für das neue Ehepaar, insbesondere für die
Braut, erbitten. In der Epiklese dieses Sakramentes empfangen die Brautleute
den Heiligen Geist als Gemeinschaft der Liebe zwischen Christus und der
Kirche [Vgl. Eph 5,32]. Er ist das Siegel ihres Bundes, der stets strömende
Quell ihrer Liebe, die Kraft, in der sich ihre Treue erneuert.
III. Der Ehekonsens
1625 Der Ehebund wird geschlossen von einem Mann und einer Frau, die
getauft und die frei sind, die Ehe zu schließen, und die ihren Konsens
freiwillig äußern. „Frei sein" heißt:
- unter keinem Zwang stehen;
- nicht durch ein Natur- oder Kirchengesetz gehindert sein.
1626 Die Kirche betrachtet den Konsens der Brautleute als unerläßliches
Element des Ehebundes. „Die Ehe kommt" durch dessen gegenseitige
Kundgabe „zustande" ( [link] CIC, can. 1057, § 1). Falls der Konsens
fehlt, kommt es nicht zur Ehe.
1627 Der Konsens besteht in dem „personal freien Akt, in dem sich die
Eheleute gegenseitig schenken und annehmen" (GS 48,1)1 „Ich nehme
dich zu meiner Frau"; „Ich nehme dich zu meinem Mann" (0cM 45).
Dieser Konsens, der die Brautleute aneinander bindet, wird dadurch vollzogen,
daß „die beiden ein Fleisch werden" [Vgl. Gen 2,24; Mk 10,8; Eph
5,31].
1628 Der Konsens muß ein Willensakt jedes der beiden Vertragspartner
sein und frei von Zwang oder schwerer Furcht, die von außen eingeflößt
wird [Vgl. [link] CIC, can. 1103]. Keine menschliche Gewalt kann den Konsens
ersetzen [Vgl. [link] CIC, can. 1057, § 1]. Falls diese Freiheit fehlt,
ist die Ehe ungültig.
1629 Aus diesem Grund (oder aus anderen Gründen, welche die Ehe null
und nichtig machen) [Vgl. [link] CIC, cann. 1095-1107] kann die Kirche,
nachdem der Fall vom zuständigen kirchlichen Gericht geprüft worden ist,
die Ehe für ungültig erklären, das heißt erklären, daß die Ehe nie bestanden
hat. In diesem Fall sind die beiden Partner frei zu heiraten; sie müssen
nur die natürlichen Verpflichtungen einhalten, die sich aus einer früheren
Verbindung ergeben [Vgl. [link] CIC, can. 1071].
1630 Der Priester oder Diakon, der bei der Trauung assistiert, nimmt
im Namen der Kirche den Konsens der Brautleute entgegen und erteilt den
Segen der Kirche. Die Gegenwart des Amtsträgers der Kirche und der Trauzeugen
bringt sichtbar zum Ausdruck, daß die Ehe eine kirchliche Lebensform ist.
1631 Aus diesem Grund verlangt die Kirche normalerweise von ihren Gläubigen,
daß sie die Ehe in kirchlicher Form schließen [Vgl. K. v. Trient: DS 1813-1816;
[link] CIC, can. 1108.]. Für diese Bestimmung liegen mehrere Gründe vor:
- Die sakramentale Trauung ist ein liturgischer Akt. Darum ist es angebracht,
daß sie in der öffentlichen Liturgie der Kirche gefeiert wird.
- Die Trauung führt in einen kirchlichen Stand ein; sie schafft Rechte
und Pflichten in der Kirche, zwischen den Gatten und gegenüber den Kindern.
- Weil die Ehe ein Lebensstand in der Kirche ist, muß über den Abschluß
der Ehe Gewißheit bestehen - darum ist die Anwesenheit von Zeugen verpflichtend.
-. Der öffentliche Charakter des Konsenses schützt das einmal gegebene
Jawort und hilft, ihm treu zu bleiben.
1632 Damit das Ja der Brautleute ein freier, verantwortlicher Akt ist
und damit der Ehebund feste und dauerhafte menschliche und christliche
Grundlagen hat, ist die Vorbereitung auf die Ehe höchst wichtig.
Das Beispiel und die Erziehung durch Eltern und Familien bleiben die
beste Vorbereitung.
Die Seelsorger und die christliche Gemeinde als eine „Familie Gottes"
spielen bei der Weitergabe der menschlichen und christlichen Werte der
Ehe und der Familie eine unersetzliche Rolle [Vgl. [link] CIC, can. 1063],
und zwar umsomehr, als in unserer Zeit viele junge Menschen das Zerbrechen
von Ehen erleben müssen, so daß diese Vorbereitung nicht mehr genügend
gewährleistet ist.
„Jugendliche sollen über die Würde, die Aufgaben und den Vollzug der
ehelichen Liebe am besten im Kreis der Familie selbst rechtzeitig in
geeigneter Weise unterrichtet werden, damit sie, an keusche Zucht gewöhnt,
im entsprechenden Alter nach einer ehrenhaften Brautzeit in die Ehe
eintreten können" (GS 49,3).
Mischehen und Verschiedenheit des Kults
1633 Mischehen [zwischen Katholiken und getauften Nichtkatholiken], zu
denen es in zahlreichen Ländern häufig kommt, bedürfen besonderer Achtsamkeit,
sowohl von den beiden Gatten als auch von den Seelsorgern. Im Fall der
Kultverschiedenheit [zwischen Katholiken und Ungetaufen] ist noch größere
Umsicht geboten.
1634 Der Umstand, daß die Brautleute nicht der gleichen Konfession angehören,
stellt nicht ein unüberwindliches Ehehindernis dar, falls es ihnen gelingt,
das, was jeder in seiner Gemeinschaft erhalten hat, zusammenzubringen
und voneinander zu lernen, wie jeder seine Treue zu Christus lebt. Doch
dürfen die Probleme, die Mischehen mit sich bringen, nicht unterschätzt
werden. Sie gehen darauf zurück, daß die Spaltung der Christen noch nicht
behoben ist. Für die Gatten besteht die Gefahr, daß sie die Tragik der
Uneinheit der Christen sogar im Schoß ihrer Familie verspüren. Kultverschiedenheit
kann diese Probleme noch erschweren. Unterschiedliche Auffassungen über
den Glauben und selbst über die Ehe, aber auch unterschiedliche religiöse
Geisteshaltungen können in der Ehe zu Spannungen führen, vor allem in
bezug auf die Kindererziehung. Dann kann sich die Gefahr einstellen, religiös
gleichgültig zu werden.
1635 Gemäß dem in der lateinischen Kirche geltenden Recht bedarf eine
Mischehe, um erlaubt zu sein, der ausdrücklichen Erlaubnis der kirchlichen
Autorität [Vgl. [link] CIC, can. 1124]. Im Fall der Kultverschiedenheit
ist zur Gültigkeit eine ausdrückliche Dispens von diesem Hindernis erforderlich
[Vgl. [link] CIC; can. 1086]. Diese Erlaubnis und diese Dispens setzen
voraus, daß die beiden Partner die wesentlichen Zwecke und Eigenschaften
der Ehe sowie die Verpflichtungen kennen und nicht ausschließen, die der
katholische Partner in bezug auf die Taufe und die Erziehung der Kinder
in der katholischen Kirche hat [Vgl. [link] CIC, can. 1125].
1636 Dank des ökumenischen Dialogs konnten in vielen Gegenden die betroffenen
christlichen Gemeinschaften eine gemeinsame Mischehenpastoral organisieren.
Diese soll die Paare dazu ermutigen, ihre besondere Situation im Licht
des Glaubens zu leben. Sie soll ihnen auch dabei helfen, die Spannungen
zwischen den Verpflichtungen der Ehepartner füreinander und für ihre jeweiligen
kirchlichen Gemeinschaften zu überwinden. Diese Pastoral muß die Entfaltung
dessen fördern, was dem Glauben der Partner gemeinsam ist und die Achtung
vor dem, was sie trennt.
1637 Bei Kultverschiedenheit hat der katholische Partner eine besondere
Aufgabe, „denn der ungläubige Mann ist durch die Frau geheiligt, und die
ungläubige Frau ist durch ihren gläubigen Mann geheiligt" (1 Kor
7,14). Für den christlichen Ehepartner und für die Kirche ist es eine
große Freude, wenn diese „Heiligung" zur freiwilligen Bekehrung des
anderen Partners zum christlichen Glauben führt [Vgl. 1 Kor 7,16]. Die
aufrichtige eheliche Liebe, die schlichte, geduldige Ausübung der Familientugenden
und beharrliches Gebet können den nichtchristlichen Ehepartner darauf
vorbereiten, die Gnade der Bekehrung anzunehmen.
IV. Die Wirkungen Des Sakramentes Der
Ehe
1638 „Aus einer gültigen Ehe entsteht zwischen den Ehegatten ein Band,
das seiner Natur nach lebenslang und ausschließlich ist; in einer christlichen
Ehe werden zudem die Ehegatten durch ein besonderes Sakrament gestärkt
und gleichsam geweiht für die Pflichten und die Würde ihres Standes"
( [link] CIC, can. 1134).
Das Eheband
1639 Das Versprechen, durch das sich die Brautleute einander schenken
und einander annehmen, wird durch Gott selbst besiegelt [Vgl. Mk 10.9.].
Aus ihrem Bund entsteht „eine nach göttlicher Ordnung feste Institution,
und zwar auch gegenüber der Gesellschaft" (GS 48,1). Der Bund zwischen
den Gatten wird in den Bund Gottes mit den Menschen eingegliedert: „Echte
eheliche Liebe wird in die göttliche Liebe aufgenommen" (GS 48,2).
1640 Das Band der Ehe wird somit von Gott selbst geknüpft, so daß die
zwischen Getauften geschlossene und vollzogene Ehe nie aufgelöst werden
kann. Dieses Band, das aus dem freien menschlichen Akt der Brautleute
und dem Vollzug der Ehe hervorgeht, ist fortan unwiderrufliche Wirklichkeit
und stellt einen durch die Treue Gottes gewährleisteten Bund her. Es liegt
nicht in der Macht der Kirche, sich gegen diese Verfügung der göttlichen
Weisheit auszusprechen [Vgl. [link] CIC, can. 1141].
Die Gnade des Sakramentes der Ehe
1641 „Die christlichen Gatten ... haben so in ihrem Lebensstand und in
ihrer Ordnung ihre eigene Gabe im Volk Gottes" (LG 11). Diese eigene
Gnade des Ehesakramentes ist dazu bestimmt, die Liebe der Gatten zu vervollkommnen
und ihre unauflösliche Einheit zu stärken. Kraft dieser Gnade fördern
sich die Gatten „gegenseitig im ehelichen Leben sowie der Annahme und
Erziehung der Nachkommenschaft zur Heiligung" (LG 11) [Vgl. LG 41].
1642 Christus ist der Quell dieser Gnade. Wie „Gott einst durch den Bund
der Liebe und Treue seinem Volk entgegenkam, so begegnet nun der Erlöser
der Menschen und der Bräutigam der Kirche durch das Sakrament der Ehe
den christlichen Gatten" (GS 48,2). Er bleibt bei ihnen und gibt
ihnen die Kraft, ihr Kreuz auf sich zu nehmen und ihm so nachzufolgen,
aufzustehen, nachdem sie gefallen sind, einander zu vergeben, die Last
des andern zu tragen [Vgl. Gal 6,2], sich einander unterzuordnen „in der
gemeinsamen Ehrfurcht vor Christus" (Eph 5,21) und in zarter, fruchtbarer
übernatürlicher Liebe einander zu lieben. In den Freuden ihrer Liebe und
ihres Familienlebens gibt er ihnen schon hier einen Vorgeschmack des Hochzeitsmahles
des Lammes.
„Wie vermag ich das Glück jener Ehe zu schildern, die von der Kirche
geeint, vom Opfer gestärkt und vom Segen besiegelt ist, von den Engeln
verkündet und vom Vater anerkannt? ... Welches Zweigespann: Zwei Gläubige
mit einer Hoffnung, mit einem Verlangen, mit einer Lebensform, in einem
Dienste; Kinder eines Vaters, Diener eines Herrn! Keine Trennung im
Geist, keine im Fleisch, sondern wahrhaft zwei in einem Fleisch. Wo
das Fleisch eines ist, dort ist auch der Geist eins" (Tertullian,
ux. 2,9) [Vgl. FC 13,].
V. Die Werte Und Die Forderungen Der
Ehelichen Liebe
1643 „Die eheliche Liebe hat etwas Totales an sich, das alle Dimensionen
der Person umfaßt: Sie betrifft Leib und Instinkt, die Kraft des Gefühls
und der Affektivität, das Verlangen von Geist und Willen; sie ist auf
eine zutiefst personale Einheit hingeordnet, die über das leibliche Einswerden
hinaus dazu hinführt, ein Herz und eine Seele zu werden; sie fordert Unauflöslichkeit
und Treue in der endgültigen gegenseitigen Hingabe und ist offen für die
Fruchtbarkeit. In einem Wort, es handelt sich um die normalen Merkmale
jeder natürlichen ehelichen Liebe, jedoch mit einem neuen Bedeutungsgehalt,
der sie nicht nur läutert und festigt, sondern so hoch erhebt, daß sie
Ausdruck spezifisch christlicher Werte werden" (FC 13).
Die Einheit und Unauflöslichkeit der Ehe
1644 Die Liebe der Gatten erfordert von Natur aus die Einheit und Unauflöslichkeit
ihrer personalen Gemeinschaft, die ihr ganzes Leben umfaßt: „sie sind
nicht mehr zwei, sondern eins" (Mt 19,6) [Vgl. Gen 2,24]. Sie sind
„berufen, in ihrer Einheit ständig zu wachsen durch die Treue, mit der
sie täglich zu ihrem Eheversprechen gegenseitiger Ganzhingabe stehen"
(FC 19). Diese menschliche Gemeinschaft wird durch die im Sakrament der
Ehe gegebene Gemeinschaft in Jesus Christus bekräftigt, geläutert und
vollendet. Sie vertieft sich durch das gemeinsame Glaubensleben und durch
die gemeinsam empfangene Eucharistie.
1645 „Wenn wirklich durch die gegenseitige und bedingungslose Liebe die
gleiche personale Würde sowohl der Frau wie des Mannes anerkannt wird,
wird auch die vom Herrn bestätigte Einheit der Ehe deutlich" (GS
49,2). Die Polygamie widerspricht dieser gleichen Würde der Gatten und
der ehelichen Liebe, die einzig und ausschließlich ist [Vgl. FC 19.].
Die Treue in der ehelichen Liebe
1646 Die eheliche Liebe verlangt von Natur aus von den Gatten unverletzliche
Treue. Das ergibt sich aus der gegenseitigen Hingabe, in der die beiden
Gatten sich einander schenken. Liebe will endgültig sein. Sie kann nicht
bloß „bis auf weiteres" gelten. „Diese innige Vereinigung als gegenseitiges
Sichschenken zweier Personen wie auch das Wohl der Kinder verlangen die
unbedingte Treue der Gatten und fordern ihre unauflösliche Einheit"
(GS 48,1).
1647 Der tiefste Grund liegt in der Treue Gottes zu seinem Bund und in
der Treue Christi zu seiner Kirche. Durch das Sakrament der Ehe werden
die Gatten fähig, diese Treue zu leben und sie zu bezeugen. Durch das
Sakrament erhält die Unauflöslichkeit der Ehe einen neuen, tieferen Sinn.
1648 Sich lebenslang an einen Menschen binden, kann schwierig, ja unmöglich
erscheinen. Umso wichtiger ist es, die frohe Botschaft zu verkünden, daß
Gott uns mit einer endgültigen, unwiderruflichen Liebe liebt, daß die
Gatten an dieser Liebe teilhaben, daß diese sie trägt und stützt, und
daß sie durch ihre Treue Zeugen der treuen Liebe Gottes sein können. Die
Gatten, die mit der Hilfe Gottes in oft sehr schwierigen Verhältnissen
dieses Zeugnis geben, verdienen den Dank und den Beistand der kirchlichen
Gemeinschaft [Vgl. FC 20].
1649 Es gibt jedoch Situationen, in denen das eheliche Zusammenleben
aus sehr verschiedenen Gründen praktisch unmöglich wird. In diesen Fällen
gestattet die Kirche, daß sich die Gatten dem Leib nach trennen und nicht
länger zusammenwohnen. Die Ehe der getrennten Gatten bleibt aber vor Gott
weiterhin aufrecht; sie sind nicht frei, eine neue Ehe zu schließen. In
dieser schwierigen Situation wäre, falls dies möglich ist, die Versöhnung
die beste Lösung. Die christliche Gemeinde soll diesen Menschen behilflich
sein, in ihrem Leben diese Situation christlich zu bewältigen, in Treue
zu ihrem Eheband, das unauflöslich bleibt [Vgl. FC 83; [link] CIC, cann.
1151-1155].
1650 In vielen Ländern gibt es heute zahlreiche Katholiken, die sich
nach den zivilen Gesetzen scheiden lassen und eine neue, zivile Ehe schließen.
Die Kirche fühlt sich dem Wort Jesu Christi verpflichtet: „Wer seine Frau
aus der Ehe entläßt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch.
Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entläßt
und einen anderen heiratet" (Mk 10,11-12). Die Kirche hält deshalb
daran fest, daß sie, falls die Ehe gültig war, eine neue Verbindung nicht
als gültig anerkennen kann. Falls Geschiedene zivil wiederverheiratet
sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetze Gottes objektiv
widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht
die Kommunion empfangen. Aus dem gleichen Grund können sie gewisse kirchliche
Aufgaben nicht ausüben. Die Aussöhnung durch das Bußsakrament kann nur
solchen gewährt werden, die es bereuen, das Zeichen des Bundes und der
Treue zu Christus verletzt zu haben, und sich verpflichten, in vollständiger
Enthaltsamkeit zu leben.
1651 Den Christen, die in dieser Situation leben und oft den Glauben
bewahren und ihre Kinder christlich erziehen möchten, sollen die Priester
und die ganze Gemeinde aufmerksame Zuwendung schenken, damit sie sich
nicht als von der Kirche getrennt betrachten, an deren Leben sie sich
als Getaufte beteiligen können und sollen.
„Sie sollen ermahnt werden, das Wort Gottes zu hören, am heiligen Meßopfer
teilzunehmen, regelmäßig zu beten, die Gemeinde in ihren Werken der Nächstenliebe
und Unternehmungen zur Förderung der Gerechtigkeit zu unterstützen, die
Kinder im christlichen Glauben zu erziehen und den Geist und die Werke
der Buße zu pflegen, um so von Tag zu Tag die Gnade Gottes auf sich herabzurufen"
(FC 84).
Die Bereitschaft zur Fruchtbarkeit
1652 „Durch ihre natürliche Eigenart sind die Ehe als Institution und
die eheliche Liebe auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft
hingeordnet und finden darin gleichsam ihre Krönung" (GS 48,1).
„Kinder sind gewiß die vorzüglichste Gabe für die Ehe und tragen zum
Wohl der Eltern selbst sehr viel bei. Derselbe Gott, der gesagt hat: ‚Es
ist nicht gut, daß der Mensch allein sei‘ (Gen 2,18) und ‚der den Menschen
von Anfang an als Mann und Frau schuf‘ (Mt 19,4), wollte ihm eine besondere
Teilnahme an seinem schöpferischen Wirken verleihen, segnete darum Mann
und Frau und sprach: ‚Wachset und mehret euch‘ (Gen 1,28). Ohne Hintansetzung
der übrigen Eheziele sind deshalb die echte Gestaltung der ehelichen Liebe
und die ganze sich daraus ergebende Natur des Familienlebens dahin ausgerichtet,
daß die Gatten von sich aus entschlossen bereit sind zur Mitwirkung mit
der Liebe des Schöpfers und Erlösers, der durch sie seine eigene Familie
immer mehr vergrößert und bereichert" (GS 50,1).
1653 Die Fruchtbarkeit der ehelichen Liebe besteht auch in den Früchten
des sittlichen, geistigen und übernatürlichen Lebens, das die Eltern durch
die Erziehung ihren Kindern weitergeben. Die Eltern sind die ersten und
wichtigsten Erzieher ihrer Kinder [Vgl. GE 3]. In diesem Sinn ist die
grundlegende Aufgabe der Ehe und der Familie die, im Dienst des Lebens
zu stehen [Vgl. FC 28].
1654 Eheleute, denen Gott Kindersegen versagt hat, können dennoch ein
menschlich und christlich sinnvolles Eheleben führen. Ihre Ehe kann fruchtbar
sein an Nächstenliebe, Hilfsbereitschaft und Opfergeist und diese ausstrahlen.
VI. Die Hauskirche
1655 Christus wollte im Schoß der heiligen Familie Josefs und Marias
zur Welt kommen und aufwachsen. Die Kirche ist nichts anderes als die
„Familie Gottes". Von Anfang an wurde der Kern der Kirche oft von
denen gebildet, die „mit ihrem ganzen Haus" gläubig geworden waren
[Vgl. Apg 18,8]. Als sie sich bekehrten, wünschten sie auch, daß „ihr
ganzes Haus" das Heil erlange [Vgl. Apg 16,31 und 11,14]. Diese gläubig
gewordenen Familien waren Inseln christlichen Lebens in einer ungläubigen
Welt.
1656 Heute, in einer Welt, die dem Glauben oft fernsteht oder sogar feind
ist, sind die christlichen Familien als Brennpunkte lebendigen, ausstrahlenden
Glaubens höchst wichtig. Darum nennt das Zweite Vatikanische Konzil die
Familie nach einem alten Ausdruck „Ecclesia domestica" [Hauskirche]
(LG 11) [Vgl. FC 21]. Im Schoß der Familie „sollen die Eltern durch Wort
und Beispiel für ihre Kinder die ersten Glaubensboten sein und die einem
jeden eigene Berufung fördern, die geistliche aber mit besonderer Sorgfalt"
(LG 11).
1657 Hier wird das durch die Taufe erworbene Priestertum des Familienvaters,
der Mutter, der Kinder, aller Glieder der Familie aufs schönste ausgeübt
„im Empfang der Sakramente, im Gebet, in der Danksagung, durch das Zeugnis
eines heiligen Lebens, durch Selbstverleugnung und tätige Liebe"
(LG 10). Die Familie ist so die erste Schule des christlichen Lebens und
„eine Art Schule reich entfalteter Humanität" (GS 52,1). Hier lernt
man Ausdauer und Freude an der Arbeit, geschwisterliche Liebe, großmütiges,
ja wiederholtes Verzeihen und vor allem den Dienst Gottes in Gebet und
Hingabe des Lebens.
1658 Wir müssen noch an diejenigen Menschen denken, die aufgrund der
konkreten Verhältnisse, in denen sie - oft ohne es gewollt zu haben -
leben müssen, dem Herzen Jesu besonders nahestehen und deshalb die Wertschätzung
und angelegentliche Sorge der Kirche, vor allem der Seelsorger, verdienen:
an die große Zahl der unverheirateten Menschen. Viele von ihnen bleiben,
oft wegen ihrer Armut, ohne menschliche Familie. Einige bewältigen ihre
Lebenssituation im Geist der Seligpreisungen, indem sie Gott und dem Nächsten
vorbildlich dienen. Ihnen allen sind die Pforten der Familien, der „Hauskirchen",
und die der großen Familie, der Kirche, zu öffnen. „Niemand ist ohne Familie
auf dieser Welt; die Kirche ist Haus und Familie für alle, besonders für
jene, die ‚sich plagen und schwere Lasten tragen‘ (Mt 11,28)" (FC
85).
Kurztexte
1659 Der hl. Paulus sagt: „Ihr Männer liebt eure Frauen wie Christus
die Kirche geliebt hat Dies ist ein tiefes Mysterium ich beziehe es auf
Christus und die Kirche (Eph 5 25 32).
1660 Der Bund der Ehe durch den ein Mann und eine Frau miteinander eine
innige Lebens und Liebesgemeinschaft bilden wurde durch den Schöpfer grundgelegt
und mit eigenen Gesetzen versehen Er ist von Natur aus auf das Wohl der
Ehegatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Kindern hingeordnet
Der Ehebund zwischen Getauften wurde von Christus dem Herrn zui Wurde
eines Sakramentes erhoben [Vgl. GS 48,1; [link] CIC, can. 1055, § 1].
1661 Das Sakrament der Ehe ist ein Zeichen für den Bund zwischen Christus
und der Koche Er gibt den Gatten die Gnade einander mit der Liebe zu lieben
mit der Christus die Kirche liebt Die Gnade des Sakramentes vervollkommnet
so die menschliche Liebe der Gatten stärkt ihre unauflösliche Einheit
und heiligt sie auf dem Weg zum ewigen Leben [Vgl. K. v. Trient: DS 1799].
1662 Die Ehe gründet auf dem Konsens der Vertragspartner das heißt auf
dem Willen sich einander endgültig hinzugeben um in einem treuen und fruchtbaren
Ehebund zu leben.
1663 Da die Ehe die Gatten in einen öffentlichen Lebensstand innerhalb
der Kirche stellt ist es angebracht daß die Trauung öffentlich, im Rahmen
einer liturgischen Feier geschieht vor dem Priester (oder dem dazu bevollmächtigten
Zeugen der Kirche) den Trauzeugen und der Gemeinde der Gläubigen.
1664 Einheit Unauflöslichkeit und Bereitschaft zur Fruchtbarkeit sind
für die Ehe wesentlich Die Polygamie laßt sich mit der Einheit der Ehe
nicht vereinbaren Eine Scheidung trennt was Gott vereint hat die Weigerung
fruchtbar zu sein bringt das eheliche Leben um seine vorzüglichste Gabe
das Kind (GS 50 1).
1665 Geschiedene, die zu Lebzeiten des rechtmäßigen Gatten wieder heiraten,
verstoßen gegen den Plan und das Gesetz Gottes, wie Christus es gelehrt
hat. Sie sind zwar nicht von der Kirche getrennt, dürfen aber die heilige
Kommunion nicht empfangen. Sie können ihr Leben dennoch christlich führen,
vor allem dadurch, daß sie ihre Kinder im Glauben erziehen.
1666 Die christliche Familie ist die Stätte, wo die Kinder die erste
Kunde vom Glauben erhalten. Darum wird sie mit Recht „Hauskirche"
genannt - eine Gnaden- und Gebetsgemeinschaft, eine Schule der menschlichen
Tugenden und der christlichen Liebe.
Viertes Kapitel - Andere Liturgische Feiern
Artikel 8
Die Sakramentalien
1667 „Außerdem hat die heilige Mutter Kirche Sakramentalien eingesetzt.
Diese sind heilige Zeichen, durch die in einer gewissen Nachahmung der
Sakramente Wirkungen, besonders geistlicher Art, bezeichnet und kraft
der Fürbitte der Kirche erlangt werden. Durch diese Zeichen werden die
Menschen bereitet, die eigentliche Wirkung der Sakramente aufzunehmen;
zugleich wird durch solche Zeichen das Leben in seinen verschiedenen Gegebenheiten
geheiligt" (SC 60)1.
Die Merkmale der Sakramentalien
1668 Die Kirche hat Sakramentalien eingesetzt, um gewisse Ämter der Kirche,
gewisse Lebensstände, vielerlei Umstände des christlichen Lebens sowie
den Gebrauch von Gegenständen, die dem Menschen nützlich sind, zu heiligen.
Gemäß den pastoralen Entscheiden der Bischöfe dürfen sie auch den besonderen
Bedürfnissen und der besonderen Kultur und Geschichte des christlichen
Volkes einer Region oder Zeit angepaßt werden. Sie enthalten stets ein
Gebet, das oft von einem bestimmten Zeichen begleitet wird, etwa von der
Handauflegung, dem Kreuzzeichen oder der Besprengung mit Weihwasser, die
an die Taufe erinnert.
1669 Die Sakramentalien fallen unter die Zuständigkeit des Priestertums
aller Getauften: Jeder Getaufte ist dazu berufen, ein „Segen" zu
sein [Vgl. Gen 12,2] und zu segnen [Vgl. Lk 6,28; Röm 12,14: 1 Petr 3,9].
Daher können Laien gewissen Segnungen vorstehen [Vgl. SC 79; [link] CIC,
can, 1168]. Je mehr eine Segnung das kirchliche und sakramentale Leben
betrifft, desto mehr ist ihr Vollzug dem geweihten Amt (Bischöfen, Priestern
und Diakonen) [Vgl. Ben 16; 18] vorbehalten.
1670 Die Sakramentalien verleihen die Gnade des Heiligen Geistes nicht
nach Art der Sakramente, sondern bereiten durch das Gebet der Kirche vor,
die Gnade zu empfangen und mit ihr mitzuwirken. „Wenn die Gläubigen recht
bereitet sind, wird ihnen nahezu jedes Ereignis ihres Lebens geheiligt
durch die göttliche Gnade, die ausströmt vom Pascha-Mysterium des Leidens,
des Todes und der Auferstehung Christi, aus dem alle Sakramente und Sakramentalien
ihre Kraft ableiten. Auch bewirken sie, daß es kaum einen rechten Gebrauch
der materiellen Dinge gibt, der nicht auf das Ziel ausgerichtet werden
kann, den Menschen zu heiligen und Gott zu loben" (SC 61).
Die vielfältigen Formen der Sakramentalien
1671 Zu den Sakramentalien gehören in erster Linie die Segnungen (von
Personen, Gegenständen, Orten oder Mahlzeiten). Jede Segnung ist ein Lobpreis
Gottes und ein Gebet um seine Gaben. In Christus sind die Christen „mit
allem Segen seines Geistes gesegnet" (Eph 1,3). Darum ruft die Kirche,
wenn sie einen Segen erteilt, den Namen Jesu an und macht dabei für gewöhnlich
das heilige Zeichen des Kreuzes Christi.
1672 Gewisse Segnungen haben eine dauernde Bedeutung, nämlich die Wirkung,
Personen Gott zu weihen und Gegenstände und Orte dem liturgischen Gebrauch
vorzubehalten. Zu den für Personen bestimmten Segnungen - die nicht mit
der sakramentalen Weihe zu verwechseln sind - gehören die Segnung des
Abtes oder der Äbissin eines Klosters, die Jungfrauenweihe, der Ritus
der Ordensprofeß und die Segnungen von Personen, die in der Kirche bestimmte
Dienste verrichten (wie Lektoren, Akolythen und Katecheten). Beispiele
von Segnungen, welche Gegenstände betreffen, sind die Weihe oder Segnung
einer Kirche oder eines Altars, die Segnung der heiligen Öle, der sakralen
Gefäße und Gewänder sowie der Glocken.
1673 Wenn die Kirche öffentlich und autoritativ im Namen Jesu Christi
darum betet, daß eine Person oder ein Gegenstand vor der Macht des bösen
Feindes beschützt und seiner Herrschaft entrissen wird, spricht man von
einem Exorzismus. Jesus hat solche Gebete vollzogen [Vgl. Mk 1,25-26];
von ihm hat die Kirche Vollmacht und Auftrag, Exorzismen vorzunehmen [Vgl.
Mk 3,15; 6,7.13; 16,17.]. In einfacher Form wird der Exorzismus bei der
Feier der Taufe vollzogen. Der feierliche, sogenannte Große Exorzismus
darf nur von einem Priester und nur mit Erlaubnis des Bischofs vorgenommen
werden. Man muß dabei klug vorgehen und sich streng an die von der Kirche
aufgestellten Regeln halten. Der Exorzismus dient dazu, Dämonen auszutreiben
oder vom Einfluß von Dämonen zu befreien und zwar kraft der geistigen
Autorität, die Jesus seiner Kirche anvertraut hat. Etwas ganz anderes
sind Krankheiten, vor allem psychischer Art; solche zu behandeln ist Sache
der ärztlichen Heilkunde. Folglich ist es wichtig, daß man, bevor man
einen Exorzismus feiert, sich Gewißheit darüber verschafft, daß es sich
wirklich um die Gegenwart des bösen Feindes und nicht um eine Krankheit
handelt [Vgl. [link] CIC, can. 1172].
Die Volksfrömmigkeit
1674 Die Katechese soll nicht nur der sakramentalen Liturgie und den
Sakramentalien Beachtung schenken, sondern auch den Frömmigkeitsformen
der Gläubigen und der Volksreligiosität. Der religiöse Sinn des christlichen
Volkes hat von jeher in mannigfaltigen Frömmigkeitsformen Ausdruck gefunden,
die das liturgische Leben der Kirche umgeben - wie die Rehquienverehrung,
das Aufsuchen von Heiligtümern, die Wallfahrten und Prozessionen, die
Kreuzwegandachten, die religiösen Tänze, der Rosenkranz und die Medaillen
[Vgl. 2. K. v, Nizäa: DS 601; 603; K. v. Trient: DS 1822].
1675 Diese Ausdrucksformen setzen das liturgische Leben der Kirche fort,
ersetzen es aber nicht. Sie sollen „unter Berücksichtigung der liturgischen
Zeiten so geordnet werden, daß sie mit der heiligen Liturgie zusammenstimmen,
gewissermaßen aus ihr herausfließen und das Volk zu ihr hinführen, da
sie ihrer Natur nach ja weit über diesen steht" (SC 13).
1676 Es braucht pastorales Unterscheidungsvermögen, um die Volksfrömmigkeit
zu stützen und zu fördern und, falls nötig, den religiösen Sinn, der solchen
Andachten zugrunde liegt, zu reinigen und zu berichtigen, damit diese
Andachten die Kenntnis des Mysteriums Christi immer mehr zur Entfaltung
bringen. Ihre Feier untersteht der Obhut und dem Urteil der Bischöfe und
den allgemeinen Normen der Kirche [Vgl. CT 54.].
„Die Religiosität des Volkes ist in ihrem Kern eine Ansammlung von Werten,
die mit christlicher Weisheit auf die großen Existenzfragen Antwort gibt.
Die katholische Volksweisheit hat eine Fähigkeit zur Lebenssynthese; so
führt sie in schöpferischer Weise das Göttliche und das Menschliche, Christus
und Maria, Geist und Leib, Gemeinschaft und Institution, Person und Gemeinschaft,
Glauben und Vaterland, Verstand und Gefühl zusammen. Diese Weisheit ist
ein christlicher Humanismus, der von Grund auf die Würde jeder Person
als Kind Gottes bejaht, eine grundsätzliche Brüderlichkeit begründet,
lehrt, der Natur zu begegnen und die Arbeit zu verstehen, und Gründe zur
Freude und zum Humor, auch inmitten eines sehr harten Lebens bereitstellt.
Diese Weisheit ist auch für das Volk ein Grundprinzip für sein Unterscheidungsvermögen,
ein vom Evangelium getragener Instinkt, aufgrund dessen es spontan begreift,
wann in der Kirche dem Evangelium gedient wird, und wann es ausgehöhlt
und durch andere Interessen erstickt wird" (Dokument von Puebla 448)
[Vgl. EN 48].
Kurztexte
1677 Als Sakramentalien bezeichnet man die von der Kirche eingesetzten
heiligen Zeichen die dazu bestimmt sind die Menschen auf den Empfang der
Frucht der Sakramente vorzubereiten und die verschiedenen Lebensumstände
zu heiligen.
1678 Unter den Sakramentalien nehmen die Segnungen einen wichtigen Platz
ein Sie sind zugleich Lobpreisungen Gottes um seiner Werke und Gaben willen
und Bitte der Kirche für die Menschen damit diese von den Gaben Gottes
im Geist des Evangeliums Gebrauch machen können.
1679 Das christliche Leben nährt sich nicht nur aus der Liturgie sondern
zudem aus den vielfältigen Formen der Volksfrömmigkeit die in den verschiedenen
Kulturen verwurzelt sind Die Kirche ist darauf bedacht die Volksfrömmigkeit
durch das Licht des Glaubens zu erhellen sie begünstigt diejenigen Formen
in denen sich ein dem Evangelium entsprechendes Gespür und eine menschliche
Weisheit äußern und die das christliche Leben bereichern.
Artikel 9
Das Christliche Begräbnis
1680 Alle Sakramente, zumal die der christlichen Initiation, haben das
letzte Pascha zum Ziel, das das Kind Gottes durch den Tod in das Leben
des Himmelreiches eintreten läßt. So geht in Erfüllung, was es in Glauben
und Hoffnung bekannte: „Wir erwarten die Auferstehung der Toten und das
Leben der kommenden Welt" (Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel).
I. Das Letzte Pascha Des Christen
1681 Der christliche Sinn des Sterbens wird im Licht des Pascha-Mysteriums
des Todes und der Auferstehung Christi offenbar, auf dem unsere einzige
Hoffnung beruht. Der Christ, der in Christus Jesus stirbt, ist dabei,
„aus dem Leib auszuwandern, und daheim beim Herrn zu sein" (2 Kor
5,8).
1682 Mit dem Tod, dem Abschluß des sakramentalen Lebens, beginnt für
den Christen die Vollendung der bei der Taufe begonnenen Wiedergeburt
-die endgültige „Verähnlichung mit dem Bild des Sohnes" kraft der
Salbung durch den Heiligen Geist - und die Teilnahme am Festmahl des Himmelreiches,
das in der Eucharistie vorweggenommen wurde. Das gilt auch dann, wenn
er noch weiterer Läuterungen bedürfen sollte, um das hochzeitliche Gewand
anziehen zu dürfen.
1683 Die Kirche, die den Christen während seiner Pilgerschaft auf Erden
als Mutter sakramental in ihrem Schoß getragen hat, begleitet ihn am Ende
seines Weges, um ihn „den Händen des Vaters zu übergeben". Sie bietet
in Christus dem Vater das Kind seiner Gnade an und senkt voll Hoffnung
den Samen des Leibes, der in Herrlichkeit auferstehen wird [Vgl. 1 Kor
15,42-44], in die Erde. Diese Darbringung wird im eucharistischen Opfer
am vollkommensten gefeiert; die Segnungen, die vorausgehen und folgen,
sind Sakramentalien.
II. Die Feier Des Begräbnisses
1684 Das christliche Begräbnis spendet dem Verstorbenen kein Sakrament
und kein Sakramentale, denn er steht nun außerhalb der sakramentalen Gnadenordnung.
Es ist aber doch eine liturgische Feier der Kirche [Vgl. SC 81-82]. Der
Dienst der Kirche will einerseits die wirkkräftige Gemeinschaft mit dem
Verstorbenen zum Ausdruck bringen; andererseits will er auch die zur Bestattung
versammelte Gemeinde an dieser Feier teilnehmen lassen und ihr das ewige
Leben verkünden.
1685 Die verschiedenen Begräbnisriten bringen den österlichen Charakter
des christlichen Sterbens zum Ausdruck, entsprechend den Verhältnissen
und Überlieferungen jeder Region, auch was die liturgische Farbe anbelangt
[Vgl. SC 81,].
1686 Der Ordo exsequiarum (OEx) der römischen Liturgie nennt drei Formen
der Bestattungsfeier, die den drei Stätten entsprechen, an denen sie stattfindet
- dem Haus, der Kirche und dem Friedhof. Sie richten sich auch danach,
welches Gewicht die Familie, die örtlichen Bräuche, die Kultur und die
Volksfrömmigkeit ihr geben. Der Verlauf ist allen liturgischen Überlieferungen
gemeinsam und umfaßt vier Hauptmomente.
1687 Die Begrüßung der Gemeinde. Ein gläubiger Gruß eröffnet die Feier.
Die Angehörigen des Verstorbenen werden begrüßt durch ein Wort des „Trostes"
[im Sinn des Neuen Testamentes: die Kraft des Heiligen in der Hoffnung][Vgl.
1 Thess 4,18]. Die sich versammelnde betende Gemeinde erwartet auch „Worte
des ewigen Lebens". Der Tod eines Mitglieds der Gemeinde (oder der
Jahrestag des Todes, oder auch der siebte oder vierzigste Tag nach dem
Tod) ist ein Anlaß, den Blick über den Horizont dieser irdischen Welt
hinauszurichten. Er soll die Gläubigen zur wahren Erkenntnis im Glauben
an den auferstandenen Christus hinführen.
1688 Der Wortgottesdienst. Die Feier des Wortgottesdienstes bei Begräbnissen
bedarf einer besonders sorgfältigen Vorbereitung, da an ihr vielleicht
auch Gläubige teilnehmen, die selten einer Liturgie beiwohnen, sowie nichtchristliche
Freunde des Verstorbenen. Insbesondere die Homilie soll „die literarische
Gattung der Grabrede meiden" (OEx 41) und das Mysterium des christlichen
Sterbens im Licht des auferstandenen Christus erhellen.
1689 Das eucharistische Opfer. Wenn die Feier in der Kirche stattfindet,
ist die Eucharistie die Mitte der österlichen Wirklichkeit des christlichen
Todes [Vgl. OEx 1]. In ihr bekundet die Kirche ihre wirkkräftige Gemeinschaft
mit dem Verstorbenen: Sie bringt dem Vater im Heiligen Geist das Opfer
des Todes und der Auferstehung Christi dar und bittet ihn, sein Kind von
seinen Sünden und deren Folgen zu reinigen und es in die österliche Fülle
des himmlischen Hochzeitsmahles aufzunehmen [Vgl. OEx 57]. Durch die so
gefeierte Eucharistie lernt die Gemeinde der Gläubigen, besonders die
Familie des Verstorbenen, in Gemeinschaft mit dem zu leben, der „im Herrn
entschlafen" ist, indem sie den Leib Christi empfängt, dessen lebendiges
Glied er ist, und dann für ihn und mit ihm betet.
1690 Die Verabschiedung des Verstorbenen besteht darin, daß die Kirche
ihn „Gott anbefiehlt". Sie ist „der letzte Abschiedsgruß der christlichen
Gemeinde an eines ihrer Glieder, bevor dessen Leib zu Grabe getragen wird"
(OEx 10). Die byzantinische Überlieferung bringt das im Abschiedskuß an
den Verstorbenen zum Ausdruck:
In diesem letzten Gruß „singt man, weil er aus diesem Leben geschieden
und weggegangen ist, aber auch, weil es eine Gemeinschaft und eine Wiedervereinigung
gibt. Durch den Tod werden wir ja keineswegs voneinander getrennt, denn
wir gehen alle den gleichen Weg und werden uns am gleichen Ort wiederfinden.
Wir werden nie voneinander getrennt sein, denn wir leben für Christus
und sind jetzt mit Christus vereint; wir gehen ja zu ihm ... Wir werden
alle miteinander in Christus beisammen sein" (Symeon v, Thessalonich,
sep.).
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Katechismus der Katholischen Kirche Inhalt
Quelle: http://www.vatican.va/
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