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Katechismus der Katholischen Kirche /
Zweiter Teil: Die Feier Des Christlichen Mysteriums
Zweiter Abschnitt - Die Sieben Sakramente Der Kirche
Zweites Kapitel - Die Sakramente Der
Heilung
1420 Durch die Sakramente der christlichen Initiation erhält der Mensch
das neue Leben in Christus. Nun aber tragen wir dieses Leben „in zerbrechlichen
Gefäßen" (2 Kor 4,7). Jetzt ist es noch „mit Christus verborgen in
Gott" (Kol 3,3). Wir leben noch in unserem „irdischen Zelt"
(2 Kor 5,1) und sind dem Leiden, der Krankheit und dem Tod unterworfen.
So kann auch das neue Leben als Kind Gottes geschwächt und durch die Sünde
sogar verloren werden.
1421 Der Herr Jesus Christus, der Arzt unserer Seelen und unserer Leiber,
der dem Gelähmten die Sünden vergeben und ihm wieder die Gesundheit geschenkt
hat [Vgl. Mk 2,1-12], will, daß seine Kirche in der Kraft des Heiligen
Geistes sein Heilungs- und Heilswerk fortsetzt. Dessen bedürfen auch ihre
eigenen Glieder. Dazu sind die beiden Sakramente der Heilung da: das Bußsakrament
und die Krankensalbung.
Artikel 4
Das Sakrament Der Busse Und Der Versöhnung
1422 „Die zum Sakrament der Buße hinzutreten, erlangen für die Gott zugefügte
Beleidigung von seiner Barmherzigkeit Verzeihung und werden zugleich mit
der Kirche wieder versöhnt, die sie durch ihr Sündigen verwundet haben
und die zu ihrer Bekehrung durch Liebe, Beispiel und Gebete mitwirkt"
(LG 11).
I. Wie wird dieses Sakrament genannt?
1423 Man nennt es Sakrament der Umkehr, denn es vollzieht sakramental
die Umkehr, zu der Jesus aufruft [Vgl. Mk 1,15], den Schritt der Rückkehr
zum Vater [Vgl. Lk 15,18.], von dem man sich durch die Sünde entfernt
hat.
Man nennt es Sakrament der Buße, weil es einen persönlichen und kirchlichen
Schritt der Umkehr, der Reue und Genugtuung des sündigen Christen darstellt.
1424 Man nennt es Sakrament der Beichte, denn das Geständnis, das Bekenntnis
der Sünden vor dem Priester, ist ein wesentliches Element dieses Sakramentes.
Dieses Sakrament ist auch ein Bekenntnis im Sinn der Anerkennung und des
Lobpreises der Heiligkeit Gottes und seines Erbarmens gegenüber dem sündigen
Menschen.
Man nennt es Sakrament der Vergebung, denn durch die sakramentale Lossprechung
des Priesters gewährt Gott dem Beichtenden „Verzeihung und Frieden"
(OP, Absolutionsformel).
Man nennt es Sakrament der Versöhnung, denn es schenkt dem Sünder die
versöhnende Liebe Gottes: „Laßt euch mit Gott versöhnen !" (2 Kor
5,20). Wer aus der barmherzigen Liebe Gottes lebt, ist bereit, dem Ruf
des Herrn zu entsprechen: „Geh und versöhne dich zuerst mit deinem Bruder!"
(Mt 5,24).
II. Wozu ein Sakrament der Versöhnung
nach der Taufe?
1425 „Ihr seid reingewaschen, seid geheiligt, seid gerecht geworden im
Namen Jesu Christi, des Herrn, und im Geist unseres Gottes" (1 Kor
6,11). Man muß sich bewußt sein, wie groß die Gabe Gottes ist, die uns
in den Sakramenten der christlichen Initiation geschenkt wird, um zu erfassen,
wie sehr für den, der „Christus [als Gewand] angelegt" hat (Gal 3,27),
die Sünde ausgeschlossen ist. Aber der Apostel Johannes sagt: „Wenn wir
sagen, daß wir keine Sünde haben, führen wir uns selbst in die Irre, und
die Wahrheit ist nicht in uns" (1 Joh 1,8). Und der Herr selbst lehrte
uns beten: „Vergib uns unsere Sünden!" (Lk 11,4). Dabei verband er
die gegenseitige Vergebung unserer Beleidigungen mit der Vergebung, die
Gott unseren Sünden gewähren wird.
1426 Die Umkehr zu Christus, die Wiedergeburt aus der Taufe, die Gabe
des Heiligen Geistes, der Empfang des Leibes und des Blutes Christi als
Nahrung haben uns „heilig und untadelig ... vor Gott" (Eph 1,4) gemacht,
so wie die Kirche selbst, die Braut Christi, „heilig" und „makellos"
ist (Eph 5,27). Das in der christlichen Initiation erhaltene neue Leben
hat jedoch die Gebrechlichkeit und Schwäche der menschlichen Natur nicht
behoben und auch nicht die Neigung zur Sünde, die sogenannte „Konkupiszenz".
Diese verbleibt in den Getauften, damit sie sich mit Hilfe der Gnade Christi
im Kampf des christlichen Lebens bewähren [Vgl. DS 1515] In diesem Kampf
geht es darum, zur Heiligkeit und zum ewigen Leben umzukehren, zu denen
der Herr uns beständig ruft [Vgl. DS 1545; LG 40].
III. Die Umkehr der Getauften
1427 Jesus ruft zur Umkehr auf. Dieser Ruf ist ein wesentlicher Teil
der Verkündigung des Gottesreiches: „Die Zeit ist erfüllt, das Reich Gottes
ist nahe. Kehrt um, und glaubt an das Evangelium!" (Mk 1,15). In
der Verkündigung der Kirche richtet sich dieser Ruf zunächst an die, welche
Christus und sein Evangelium noch nicht kennen. Der Ort der ersten, grundlegenden
Umkehr ist vor allem die Taufe. Durch den Glauben an die Frohbotschaft
und durch die Taufe [Vgl. Apg 2,38] widersagt man dem Bösen und erlangt
das Heil, welches die Vergebung aller Sünden und das Geschenk des neuen
Lebens ist.
1428 Der Ruf Christi zur Umkehr ergeht auch weiterhin im Leben der Christen.
Die zweite Umkehr ist eine fortwährende Aufgabe für die ganze Kirche;
diese „umfaßt ... in ihrem eigenen Schoß Sünder" und ist somit „zugleich
heilig und stets reinigungsbedürftig und geht so immerfort den Weg der
Buße und Erneuerung" (LG 8). Das Streben nach Umkehr ist nicht nur
eine Tat des Menschen. Sie ist die Regung eines „zerknirschten ... Herzens"
(Ps 51,19), das durch die Gnade dazu gebracht und bewegt wird [Vgl. Joh
6,44; 12,32], der barmherzigen Liebe Gottes, der uns zuerst geliebt hat
[Vgl. 1 Joh 4,10], zu entsprechen.
1429 Davon zeugt die Bekehrung des Petrus nach der dreifachen Verleugnung
seines Meisters. Der erbarmungsvolle Blick Jesu ruft Tränen der Reue hervor
[Vgl. 1 Joh 4,10] und nach der Auferstehung des Herrn das dreifache Ja
des Petrus auf die Frage Jesu, ob er ihn liebe [Vgl. Joh 21,15-17]. Die
zweite Umkehr weist auch eine gemeinschaftliche Dimension auf. Diese zeigt
sich in der durch Jesus an eine ganze Kirche gerichteten Aufforderung:
„Kehr um!" (Offb 2,5.16).
Der hl. Ambrosius sagt von den zwei Arten der Umkehr, in der Kirche gebe
es„das Wasser und die Tränen: das Wasser der Taufe und die Tränen der
Buße"(ep. 41,12).
IV. Die innere Buße
1430 Wie schon die Aufforderung der Propheten zielt auch der Ruf Jesu
zu Umkehr und Buße zunächst nicht auf äußere Werke, „Sack und Asche",
Fasten und Abtötungen, sondern auf die Bekehrung des Herzens, die innere
Buße. Ohne sie bleiben Bußwerke unfruchtbar und unehrlich. Die innere
Umkehr drängt jedoch dazu, diese Haltung in sichtbaren Zeichen, in Handlungen
und Werken der Buße [Vgl. Joël 2,12-13; Jes 1,16-17; Mt 6,1-6.16-18] zum
Ausdruck zu bringen.
1431 Innere Buße ist radikale Neuausrichtung des ganzen Lebens, Rückkehr,
Umkehr zu Gott aus ganzem Herzen, Verzicht auf Sünde, Abwendung vom Bösen,
verbunden mit einer Abneigung gegen die bösen Taten, die wir begangen
haben. Gleichzeitig bringt sie das Verlangen und den Entschluß mit sich,
das Leben zu ändern, sowie die Hoffnung auf das göttliche Erbarmen und
das Vertrauen auf seine Gnadenhilfe. Diese Umkehr des Herzens ist von
heilsamem Schmerz und heilender Traurigkeit begleitet, die die Kirchenväter
„animi cruciatus" [Seelenschmerz], „compunctio cordis" [Herzensreue]
nannten [Vgl. K. v. Trient: DS 1676-1678; 1705; Catech. R. 2,5,4].
1432 Das Herz des Menschen ist schwerfällig und verhärtet. Gott muß dem
Menschen ein neues Herz geben [Vgl. Ez 36,26-27]. Die Umkehr ist zunächst
Werk der Gnade Gottes, der unsere Herzen zu sich heimkehren läßt: „Kehre
uns, Herr, dir zu, dann können wir uns zu dir bekehren" (Klgl 5,21).
Gott gibt uns die Kraft zu einem Neubeginn. Wenn unser Herz die Größe
und Liebe Gottes entdeckt, wird es von Abscheu vor der Sünde und von ihrer
Last erschüttert. Es beginnt davor zurückzuschrecken, Gott durch die Sünde
zu beleidigen und so von ihm getrennt zu werden. Das Menschenherz bekehrt
sich, wenn es auf den schaut, den unsere Sünden durchbohrt haben [Vgl.
Joh 19,37; Sach 12,10].
„Blicken wir hin auf das Blut Christi und erkennen wir, wie wertvoll
es seinem Vater ist; denn um unseres Heiles willen vergossen, brachte
es der ganzen Welt die Gnade der Buße" (Klemens v. Rom, Kor. 7,4).
1433 Seit Ostern „überführt" der Heilige Geist die Welt „der Sünde"
(Joh 16,8-9), das heißt er deckt auf, daß die Welt nicht an den glaubte,
den der Vater gesandt hat. Der gleiche Geist, der die Sünde entlarvt,
ist aber auch der Beistand [Vgl. Joh 15,26], der dem Herzen des Menschen
die Gnade der Reue und der Umkehr schenkt [Vgl. Apg 2,36-38; DeV 27-48].
V. Die vielfältigen Formen der Buße
im christlichen Leben
1434 Die innere Buße des Christen kann in sehr verschiedener Weise Ausdruck
finden. Die Schrift und die Väter sprechen hauptsächlich von drei Formen:
Fasten, Beten und Almosengeben [Vgl. Tob 12,8; Mt 6,1-18.] als Äußerungen
der Buße gegenüber sich selbst, gegenüber Gott und gegenüber den Mitmenschen.
Neben der durchgreifenden Läuterung, die durch die Taufe oder das Martyrium
bewirkt wird, nennen sie als Mittel, um Vergebung der Sünden zu erlangen,
die Bemühungen, sich mit seinem Nächsten zu versöhnen, die Tränen der
Buße, die Sorge um das Heil des Nächsten‘, die Fürbitte der Heiligen und
die tätige Nächstenliebe - „denn die Liebe deckt viele Sünden zu"
(1 Petr 4, 8).
1435 Bekehrung geschieht im täglichen Leben durch Taten der Versöhnung,
durch Sorge für die Armen, durch Ausübung und Verteidigung der Gerechtigkeit
und des Rechts [Vgl. Jak 5,20], durch Geständnis der eigenen Fehler, durch
die brüderliche Zurechtweisung, die Überprüfung des eigenen Lebenswandels,
die Gewissenserforschung, die Seelenführung, die Annahme der Leiden und
das Ausharren in der Verfolgung um der Gerechtigkeit willen. Jeden Tag
sein Kreuz auf sich nehmen und Christus nachgehen ist der sicherste Weg
der Buße [Vgl. Am 5,24; Jes 1,17].
1436 Eucharistie und Buße. Die tägliche Umkehr und Buße finden ihre Quelle
und Nahrung in der Eucharistie, denn in ihr wird das Opfer Christi gegenwärtig,
das uns mit Gott versöhnt hat. Durch sie wird genährt und gestärkt, wer
aus dem Leben Christi lebt. Sie ist das „Gegenmittel, durch das wir von
der täglichen Schuld befreit und vor Todsünden bewahrt werden sollen"
(K. v. Trient: DS 1638).
1437 Die Lesung der Heiligen Schrift, das Beten des Vaterunsers und des
Stundengebetes, jeder aufrichtige Akt der Gottesverehrung und der Frömmigkeit
belebt in uns den Geist der Umkehr und der Buße und trägt zur Vergebung
unserer Sünden bei.
1438 Die Bußzeiten und -tage im Laufe des Kirchenjahres (die Fastenzeit,
jeder Freitag zum Gedächtnis des Todes des Herrn) sind prägende Zeiten
im Bußleben der Kirche [Vgl. Lk 9,23]. Diese Zeiten eignen sich ganz besonders
zu Exerzitien, Bußliturgien und Bußwallfahrten, zu freiwilligen Verzichten
etwa durch Fasten und Almosengeben, und zum Teilen mit den Mitmenschen
(karitative und missionarische Werke).
1439 Der Weg der Umkehr und der Buße wurde von Jesus eindrucksvoll geschildert
im Gleichnis vom „verlorenen Sohn", dessen Mitte „der barmherzige
Vater" ist [Vgl. SC 109-110; [link] CIC, cann. 1249-1253; CCEO, cann.
880-883. - Lk 15 ‚11-24]: die Verlockung einer illusorischen Freiheit,
das Verlassen des Vaterhauses; das äußerste Elend, in das der Sohn gerät,
nachdem er sein Vermögen verschleudert hat; die tiefe Demütigung, Schweine
hüten zu müssen und, schlimmer noch, die des Verlangens, sich am Schweinefutter
zu sättigen; das Nachsinnen über die verlorenen Güter; die Reue und der
Entschluß, sich vor dem Vater schuldig zu bekennen; der Rückweg; die großherzige
Aufnahme durch den Vater; die Freude des Vaters: das alles sind Züge des
Bekehrungsvorgangs. Das schöne Gewand, der Ring und das Festmahl sind
Sinnbilder des reinen, würdigen und freudvollen neuen Lebens, des Lebens
des Menschen, der zu Gott und in den Schoß seiner Familie, der Kirche,
heimkehrt. Einzig das Herz Christi, das die Tiefen der Liebe seines Vaters
kennt, konnte uns den Abgrund seiner Barmherzigkeit auf eine so einfache
und schöne Weise schildern.
VI. Das Sakrament der Buße und der Versöhnung
1440 Die Sünde ist vor allem Beleidigung Gottes und Bruch der Gemeinschaft
mit ihm. Gleichzeitig beeinträchtigt sie die Gemeinschaft mit der Kirche.
Darum führt die Bekehrung zugleich die Vergebung Gottes und die Versöhnung
mit der Kirche herbei. Das Sakrament der Buße und der Versöhnung bringt
das liturgisch zum Ausdruck und bewirkt es [Vgl. LG 11].
Gott allein vergibt die Sünde
1441 Gott allein kann Sünden vergeben [Vgl. Mk 2,7]. Weil Jesus der Sohn
Gottes ist, sagt er von sich, „daß der Menschensohn die Vollmacht hat,
hier auf der Erde Sünden zu vergeben" (Mk 2,10). Er übt diese göttliche
Vollmacht aus:
„Deine Sünden sind dir vergeben!" (Mk 2,5; Lk 7,48). Mehr noch:
kraft seiner göttlichen Autorität gibt er Menschen diese Vollmacht [Vgl.
Joh 20, 21-23], damit sie diese in seinem Namen ausüben.
1442 Christus hat gewollt, daß seine Kirche als ganze in ihrem Gebet,
ihrem Leben und Handeln Zeichen und Werkzeug der Vergebung und Versöhnung
sei, die er uns um den Preis seines Blutes erworben hat. Er hat jedoch
die Ausübung der Absolutionsgewalt dem apostolischen Amt anvertraut. Dieses
ist mit dem „Dienst der Versöhnung" (2 Kor 5,18) beauftragt. Der
Apostel ist „an Christi Statt" gesandt; durch ihn ermahnt und bittet
Gott selbst: „Laßt euch mit Gott versöhnen!" (2 Kor 5,20).
Versöhnung mit der Kirche
1443 Während seines öffentlichen Lebens vergab Jesus nicht nur Sünden,
sondern zeigte auch die Wirkung der Vergebung: Er gliederte die Sünder,
denen er verziehen hatte, wieder in die Gemeinschaft des Gottesvolkes
ein, aus der die Sünde sie entfernt oder sogar ausgeschlossen hatte. Ein
offensichtliches Zeichen dafür ist es, daß Jesus Sünder an seinen Tisch
lädt, ja daß er sich selbst an ihren Tisch setzt - eine Handlung, die
auf ergreifende Weise zugleich die Vergebung durch Gott [Vgl. Lk 15] und
die Rückkehr in den Schoß des Volkes Gottes [Vgl. Lk 19,9.]zum Ausdruck
bringt.
1444 Indem der Herr den Aposteln seine eigene Vollmacht, Sünden zu vergeben,
mitteilt, gibt er ihnen auch die Autorität, die Sünder mit der Kirche
zu versöhnen. Dieser kirchliche Aspekt ihrer Aufgabe äußert sich vor allem
im feierlichen Wort Christi an Simon Petrus: „Ich werde dir die Schlüssel
des Himmelreichs geben; was du auf Erden binden wirst, das wird auch im
Himmel gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, das wird auch
im Himmel gelöst sein" (Mt 16,19). Es steht „fest, daß jenes Amt
des Bindens und Lösens, das Petrus gegeben wurde, auch dem mit seinem
Haupt verbundenen Apostelkollegium zugeteilt worden ist [Vgl. Mt 18,18;
28, 16-20]" (LG 22).
1445 Die Worte binden und lösen besagen: Wen ihr aus eurer Gemeinschaft
ausschließen werdet, wird Gott auch aus der Gemeinschaft mit sich ausschließen;
wen ihr von neuem in eure Gemeinschaft aufnehmen werdet, wird auch Gott
wieder in die Gemeinschaft mit sich aufnehmen. Die Versöhnung mit der
Kirche läßt sich von der Versöhnung mit Gott nicht trennen.
Das Sakrament der Vergebung
1446 Christus hat das Bußsakrament für alle sündigen Glieder seiner Kirche
eingesetzt, vor allem für jene, die nach der Taufe in schwere Sünde gefallen
sind und so die Taufgnade verloren und die kirchliche Gemeinschaft verletzt
haben. Ihnen bietet das Sakrament der Buße eine neue Möglichkeit, sich
zu bekehren und die Gnade der Rechtfertigung wiederzuerlangen. Die Kirchenväter
stellen dieses Sakrament dar als „die zweite [Rettungs]planke nach dem
Schiffbruch des Verlusts der Gnade" (Tertullian, pæn. 4,2) [Vgl.
K. v. Trient: DS 1542].
1447 Im Lauf der Jahrhunderte hat die konkrete Form, in der die Kirche
diese vom Herrn erhaltene Vollmacht ausübt, starke Veränderungen durchlaufen.
Während der ersten Jahrhunderte war die Versöhnung der Christen, die nach
ihrer Taufe ganz besonders schwere Sünden begangen hatten (etwa Götzendienst,
Mord und Ehebruch), an eine sehr strenge Disziplin gebunden: Die Pönitenten
mußten für ihre Sünden oft jahrelang öffentlich Buße tun, bevor sie Vergebung
erhielten. Zu diesem „Stand der Büßer" (der nur zur Buße für gewisse
schwere Sünden da war) wurde man nur selten, in gewissen Regionen sogar
nur einmal im Leben zugelassen. Von der monastischen Tradition des Ostens
angeregt, brachten während des 7. Jahrhunderts irische Missionare die
Praxis der „Privatbuße" nach Kontinentaleuropa. Diese verlangt keine
langen öffentlichen Bußleistungen, bevor man die Versöhnung mit der Kirche
erlangt. Das Sakrament vollzieht sich nun auf geheimere Weise zwischen
dem Pönitenten und dem Priester. Diese neue Praxis sah die Möglichkeit
der Wiederholung vor und führte so zu einem regelmäßigen Empfang des Bußsakramentes.
Sie ermöglichte, die Vergebung schwerer und läßlicher Sünden in einer
einzigen Feier vorzunehmen. Das ist in großen Linien die Form der Buße,
die Kirche bis heute anwendet.
1448 Trotz allen Veränderungen, welchen die Ordnung und die Feier dieses
Sakramentes im Laufe der Jahrhunderte unterworfen waren, erkennt man die
gleiche Grundstruktur. Sie enthält zwei Elemente, die gleichermaßen wesentlich
sind: einerseits das Handeln des Menschen, der sich unter dem Walten des
Heiligen Geistes bekehrt, nämlich Reue, Bekenntnis und Genugtuung; andererseits
das Handeln Gottes durch den Dienst der Kirche. Die Kirche, die durch
den Bischof und seine Priester im Namen Jesu Christi die Sündenvergebung
schenkt und die Art und Weise der Genugtuung bestimmt, betet zudem für
den Sünder und leistet mit ihm Buße. So wird der Sünder geheilt und wieder
in die kirchliche Gemeinschaft aufgenommen.
1449 Die Absolutionsformel, die in der lateinischen Kirche verwendet
wird, bringt die wesentlichen Elemente dieses Sakramentes zum Ausdruck:
Der Vater des Erbarmens ist der Ursprung aller Vergebung. Er wirkt die
Versöhnung der Sünder kraft des Pascha seines Sohnes und der Gabe seines
Geistes durch das Gebet und den Dienst der Kirche:
„Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung
seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt
zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir
Verzeihung und Frieden. So spreche ich dich los von deinen Sünden im
Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes."
VII. Die Akte des Pönitenten
1450 „Die Buße treibt den Sünder dazu an, alles willig auf sich zu nehmen:
in seinem Herzen ist Reue, im Munde das Bekenntnis, im Tun ganze Demut
oder fruchtbringende Genugtuung" (Cat. R. 2, 5, 21)1.
Die Reue
1451 Unter den Akten des Pönitenten steht die Reue an erster Stelle.
Sie ist „der Seelenschmerz und der Abscheu über die begangene Sünde, verbunden
mit dem Vorsatz, fortan nicht zu sündigen" (K. v. Trient: DS 1676).
1452 Wenn die Reue aus der Liebe zu Gott, der über alles geliebt wird,
hervorgeht, wird sie „vollkommene" oder „Liebesreue" [contritio]
genannt. Eine solche Reue läßt die läßlichen Sünden nach; sie erlangt
auch die Vergebung der Todsünden, wenn sie mit dem festen Entschluß verbunden
ist, sobald als möglich das sakramentale Bekenntnis nachzuholen [Vgl.
K. v. Trient: DS 1677]
1453 Die sogenannte „unvollkommene Reue" [attritio] ist ebenfalls
ein Geschenk Gottes, ein Anstoß des Heiligen Geistes. Sie erwächst aus
der Betrachtung der Abscheulichkeit der Sünde oder aus der Furcht vor
der ewigen Verdammnis und weiteren Strafen, die dem Sünder drohen [Furchtreue].
Eine solche Erschütterung des Gewissens kann eine innere Entwicklung einleiten,
die unter dem Wirken der Gnade durch die sakramentale Lossprechung vollendet
wird. Die unvollkommene Reue allein erlangt noch nicht die Vergebung der
schweren Sünden; sie disponiert jedoch dazu, sie im Bußsakrament zu erlangen
[Vgl. K. v. Trient: DS 1678; 1705].
1454 Es ist angemessen, sich durch eine Gewissenserforschung im Licht
des Wortes Gottes auf den Empfang des Bußsakramentes vorzubereiten. Die
passendsten Texte finden sich in den sittlichen Weisungen der Evangelien
und der Apostelbriefe: in der Bergpredigt und den Mahnungen der Apostel
[Vgl. z. B. Röm 12-15;Kor 12-13; Gal 5; Eph 4-6].
Das Bekenntnis der Sünden
1455 Schon rein menschlich gesehen befreit uns das Bekenntnis oder Geständnis
der Sünden und erleichtert unsere Versöhnung mit den anderen. Durch das
Geständnis stellt sich der Mensch den Sünden, die er sich zuschulden kommen
ließ; er übernimmt die Verantwortung dafür und öffnet sich dadurch Gott
und der Gemeinschaft der Kirche von neuem, um so eine neue Zukunft zu
ermöglichen.
1456 Das Geständnis vor dem Priester bildet einen wesentlichen Teil des
Bußsakramentes: „Von den Büßenden [müssen] alle Todsünden, derer sie sich
nach gewissenhafter Selbsterforschung bewußt sind, im Bekenntnis aufgeführt
werden ...‚ auch wenn sie ganz im Verborgenen und nur gegen die zwei letzten
Vorschriften der Zehn Gebote begangen wurden [Vgl. Ex 20,17; Dtn 5,21;
Mt 5,28.]; manchmal verwunden diese die Seele schwerer und sind gefährlicher
als die, welche ganz offen begangen werden" (K. v. Trient: DS 1680).
„Indem die Christgläubigen also alle Sünden, die [ihnen] ins Gedächtnis
kommen, zu bekennen trachten, legen sie zweifellos alle der göttlichen
Barmherzigkeit vor, damit sie verziehen werden. Wer aber anders handelt
und wissentlich etwas zurückhält, legt der göttlichen Güte nichts zur
Vergebung durch den Priester vor. ‚Wenn sich nämlich der Kranke schämt,
dem Arzt seine Wunde zu entblößen, so heut die Arznei nicht, was sie
nicht kennt‘ (Hieronymus, Eccl. 10,11)" (K. v. Trient: DS 1680).
1457 Es ist Vorschrift der Kirche, daß jeder Gläubige nach Erreichen
des Unterscheidungsalters die schweren Sünden, deren er sich bewußt ist,
wenigstens einmal im Jahr beichtet [Vgl. [link] CIC, can. 989; DS 1683;
1708]. Wer sich bewußt ist, eine Todsünde begangen zu haben, darf selbst
dann, wenn er tiefe Reue empfindet, die heilige Kommunion nicht empfangen,
bevor er die sakramentale Absolution erhalten hat [Vgl. K. v. Trient:
DS 1647; 1661], außer wenn ein schwerer Grund vorliegt zu kommunizieren,
und es ihm nicht möglich ist zu beichten [Vgl. [link] CIC, can. 916; CCEO,
can. 711]. Die Kinder müssen, bevor sie zum ersten Mal die heilige Kommunion
empfangen, zur Beichte gehen [Vgl. [link] CIC, can. 914].
1458 Das Bekenntnis der alltäglichen Fehler, der läßlichen Sünden, ist
genaugenommen nicht notwendig, wird aber von der Kirche nachdrücklich
empfohlen [Vgl. K. v. Trient: DS 1680; [link] CIC, can. 988, § 2]. Das
regelmäßige Bekenntnis unserer läßlichen Sünden ist für uns eine Hilfe,
unser Gewissen zu bilden, gegen unsere bösen Neigungen anzukämpfen, uns
von Christus heilen zu lassen und im geistigen Leben zu wachsen. Wenn
wir in diesem Sakrament öfter das Geschenk der Barmherzigkeit Gottes empfangen,
wird es uns drängen, selbst barmherzig zu sein wie er [Vgl. Lk 6,36.].
„Wer seine Sünden bekennt, wirkt schon mit Gott zusammen. Gott klagt
deine Sünden an; wenn auch du sie anklagst, schließt du dich Gott an.
Der Mensch und der Sünder sind gewissermaßen zwei Dinge: Wenn vom Menschen
die Rede ist, so hat Gott ihn gemacht; wenn vom Sünder, so hat der Mensch
ihn gemacht. Zerstöre das, was du gemacht hast, damit Gott rette, was
er gemacht hat ... Wenn du das, was du gemacht hast, zu verabscheuen
beginnst, beginnen deine guten Werke, weil du deine schlechten Werke
anklagst. Das Bekenntnis der schlechten Werke ist der Beginn deiner
guten Werke. Du tust die Wahrheit und kommst ans Licht" (Augustinus,
ev. Jo. 12,13).
Die Genugtuung
1459 Viele Sünden fügen dem Nächsten Schaden zu. Man muß diesen, soweit
möglich, wieder gutmachen (z. B. Gestohlenes zurückgeben, den Ruf dessen,
den man verleumdet hat, wiederherstellen, für Beleidigüngen Genugtuung
leisten). Allein schon die Gerechtigkeit verlangt dies. Zudem aber verwundet
und schwächt die Sünde den Sünder selbst sowie dessen Beziehungen zu Gott
und zum Nächsten. Die Lossprechung nimmt die Sünde weg, behebt aber nicht
alles Unrecht, das durch die Sünde verursacht wurde [Vgl. K. v. Trient:
DS 1712]. Nachdem der Sünder sich aus der Sünde erhoben hat, muß er noch
die volle geistliche Gesundheit erlangen. Er muß noch etwas tun, um seine
Sünden wiedergutzumachen: er muß auf geeignete Weise für seine Sünden
„Genugtuung leisten", sie „sühnen". Diese Genugtuung wird auch
„Buße" genannt.
1460 Die Buße, die der Beichtvater auferlegt, soll der persönlichen Situation
des Pönitenten Rechnung tragen und seinem geistlichen Wohl dienen. Sie
soll soweit wie möglich der Schwere und der Natur der begangenen Sünden
entsprechen. Buße kann bestehen im Gebet, in einer Gabe, in Werken der
Barmherzigkeit, im Dienst am Nächsten, im freiwilligen Verzicht, im Opferbringen
und vor allem in der geduldigen Annahme des Kreuzes, das wir zu tragen
haben. Solche Bußwerke sind behilflich, uns Christus anzugleichen, der
allein für unsere Sünden ein für allemal Sühne geleistet hat [Vgl. K.
v. Trient: DS 1690]. Sie lassen uns zu Miterben des auferstandenen Christus
werden, „wenn wir mit ihm leiden" (Röm 8, 17) [Vgl. K. v. Trient:
DS 1690].
„Diese Genugtuung, die wir für unsere Sünden ableisten, ist aber auch
nicht so die unsrige, daß sie nicht durch Christus Jesus wäre; denn
wir, die wir aus uns allein nichts vermögen, vermögen mit der Mitwirkung
dessen, der uns stärkt, alles [Vgl. Phil 4,13]. So hat der Mensch nichts,
dessen er sich rühmen könnte; vielmehr ist unser ganzes Rühmen in Christus
...‚ in dem wir Genugtuung leisten, indem wir ‚würdige Früchte der Buße‘
bringen (Lk 3,8; Mt 3,8), die aus ihm ihre Kraft haben, von ihm dem
Vater dargebracht werden und durch ihn vom Vater angenommen werden"
(K. v. Trient: DS 1691).
VIII. Der Spender Des Bußsakramentes
1461 Weil Christus den Dienst der Versöhnung seinen Aposteln anvertraut
hat [Vgl. Joh 20,23; 2 Kor 5,18.], üben ihre Nachfolger, die Bischöfe,
und deren Mitarbeiter, die Priester, diesen Dienst weiter aus. Die Bischöfe
und die Priester haben kraft des Sakramentes der Weihe die Vollmacht erhalten,
„im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes" alle
Sünden zu vergeben.
1462 Die Vergebung der Sünden versöhnt mit Gott, aber auch mit der Kirche.
Der Bischof, das sichtbare Haupt der Teilkirche, gilt somit von alters
her zu Recht als der, dem die Vollmacht und der Dienst der Versöhnung
in erster Linie zukommen: er regelt die Bußdisziplin [Vgl. LG 26]. Seine
Mitarbeiter, die Priester, üben diesen Dienst insofern aus, als sie den
Auftrag dazu von ihrem Bischof (oder von einem Ordensoberen) oder vom
Papst dem Kirchenrecht entsprechend [Vgl. CIC, [link] cann. 844; [link]
967-969; [link] 972; CCEÖ. can. 722, §§ 3-4] erhalten haben.
1463 Bestimmte besonders schwere Sünden werden mit der Exkommunikation,
der strengsten Kirchenstrafe, belegt. Sie untersagt den Empfang der Sakramente
und die Ausübung bestimmter kirchlicher Handlungen. Die Lossprechung von
ihr kann infolgedessen gemäß dem Kirchenrecht nur durch den Papst, den
Ortsbischof oder durch einen von ihnen dazu ermächtigten Priester erteilt
werden [Vgl. CIC, cann. [link] 1331; [link] 1354-1357; CCEO, cann. 1431;
1434; 1420]. Im Fall von Todesgefahr kann allerdings jeder Priester, selbst
wenn er die Beichtvollmacht nicht besitzt, von jeder Sünde [Vgl. [link]
CIC, can. 976; CCEO, can. 725] und jeder Exkommunikation lossprechen.
1464 Die Priester sollen die Gläubigen ermutigen, das Bußsakrament zu
empfangen, und ihre
Bereitschaft zeigen, dieses Sakrament zu spenden, wann immer Christen
in vernünftiger Weise
darum bitten [Vgl. [link] CIC, can. 986; CCEO, can. 735; P0 13]
1465 Wenn der Priester das Bußsakrament spendet, versieht er den Dienst
des Guten Hirten, der nach dem verlorenen Schaf sucht; den des guten Samariters,
der die Wunden verbindet; den des Vaters, der auf den verlorenen Sohn
wartet und ihn bei dessen Rückkehr liebevoll aufnimmt; den des gerechten
Richters, der ohne Ansehen der Person ein zugleich gerechtes und barmherziges
Urteil fällt. Kurz, der Priester ist Zeichen und Werkzeug der barmherzigen
Liebe Gottes zum Sünder.
1466 Der Beichtvater ist nicht Herr, sondern Diener der Vergebung Gottes.
Der Diener dieses
Sakramentes soll sich mit der Absicht und der Liebe Christi vereinen
[Vgl. P0 13]. Er muß zuverlässig wissen, wie ein Christ zu leben hat,
in menschlichen Dingen Erfahrung haben und den, der gefallen ist, achten
und sich ihm gegenüber feinfühlig verhalten. Er muß die Wahrheit lieben,
sich an das Lehramt der Kirche halten und den Pönitenten geduldig der
Heilung und vollen Reife entgegenführen. Er soll für ihn beten und Buße
tun und ihn der Barmherzigkeit Gottes anvertrauen.
1467 Dieser Dienst ist überaus groß. Er erfordert Achtung und Behutsamkeit
gegenüber dem Beichtenden. Daher erklärt die Kirche, daß jeder Priester,
der Beichte hört, unter strengsten Strafen verpflichtet ist, über die
Sünden die seine Pönitenten ihm gebeichtet haben, absolutes Stillschweigen
zu wahren [Vgl. [link] CIC, can. 1388, § 1; CCEO, can. 1456]. Er darf
auch nicht auf Kenntnisse Bezug nehmen, welche die Beichte ihm über das
Leben der Pönitenten verschafft hat. Dieses Beichtgeheimnis, das keine
Ausnahmen zuläßt, heißt „das sakramentale Siegel", denn das, was
der Pönitent dem Priester anvertraut hat, bleibt durch das Sakrament „versiegelt".
IX. Die Wirkungen des Bußsakramentes
1468 „Die ganze Wirkung der Buße besteht darin, daß sie uns Gottes Gnade
wieder verleiht und uns mit ihm in inniger Freundschaft vereint"
(Catech. R. 2,5, 18). Ziel und Wirkung dieses Sakramentes ist somit die
Versöhnung mit Gott Bei denen, die das Bußsakrament reuevoll und fromm
empfangen, können „Friede und Heiterkeit des Gewissens, verbunden mit
starker Tröstung des Geistes" folgen (K. v. Trient: DS 1674). Das
Sakrament der Versöhnung mit Gott bewirkt eine wirkliche „geistige Auferstehung",
eine Wiedereinsetzung in die Würde und in die Güter des Lebens der Kinder
Gottes, deren kostbarstes die Freundschaft mit Gott ist [Vgl. Lk 15,32].
1469 Dieses Sakrament versöhnt uns auch mit der Kirche. Die Sünde beeinträchtigt
oder bricht die brüderliche Gemeinschaft. Das Bußsakrament erneuert sie
oder stellt sie wieder her. Es heilt denjenigen, der wieder in die kirchliche
Gemeinschaft aufgenommen wird, und übt auch einen belebenden Einfluß auf
das Leben der Kirche aus, die unter der Sünde eines ihrer Glieder gelitten
hat [Vgl. 1 Kor 12,26]. Der Sünder wird wieder in die Gemeinschaft der
Heiligen aufgenommen oder in ihr gefestigt und durch den Austausch geistlicher
Güter gestärkt. Dieser Austausch findet unter allen lebendigen Gliedern
des Leibes Christi statt, ob sie nun noch auf der Pilgerschaft oder schon
in der himmlischen Heimat sind [Vgl. LG 48-50.].
„Diese Versöhnung mit Gott hat gleichsam noch andere Arten von Versöhnung
zur Folge, die noch weitere von der Sünde verursachte Risse heilen:
Der Beichtende, dem verziehen wird, wird in seinem innersten Sein mit
sich selbst versöhnt, wodurch er seine innerste Wahrheit wiedererlangt;
er versöhnt sich mit seinen Brüdern, die von ihm irgendwie angegriffen
und verletzt worden sind; er versöhnt sich mit der Kirche und der ganzen
Schöpfung" (RP 31).
1470 Wenn sich der Sünder in diesem Sakrament dem barmherzigen Urteil
Gottes unterwirft, nimmt er gewissermaßen das Gericht vorweg, dem er am
Ende dieses irdischen Daseins unterzogen wird. Denn jetzt und hier, in
diesem Leben, wird uns die Wahl zwischen dem Leben und dem Tod angeboten,
und nur auf dem Weg der Bekehrung können wir in das Himmelreich eintreten,
aus dem die schwere Sünde ausschließt [Vgl. 1 Kor 5,11; Gal 5, 19-21;
Offb 22,15]. Der Sünder geht vom Tod zum Leben über und „kommt nicht ins
Gericht" (Joh 5,24), indem er sich durch die Buße und den Glauben
Christus zuwendet.
X. Die Ablässe
1471 Die Lehre über die Ablässe und deren Anwendung in der Kirche hängen
eng mit den Wirkungen des Bußsakramentes zusammen.
Was ist der Ablaß?
„Der Ablaß ist Erlaß einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die
hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Ihn erlangt der Christgläubige,
der recht bereitet ist, unter genau bestimmten Bedingungen durch die
Hilfe der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen
Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet."
„Der Ablaß ist Teilablaß oder vollkommener Ablaß, je nachdem er von
der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz freimacht." Ablässe
können den Lebenden und den Verstorbenen zugewendet werden (Paul VI.,
Ap. Konst. „Indulgentiarum doctrina" normæ 1-3).
Die Sündenstrafen
1472 Um diese Lehre und Praxis der Kirche zu verstehen, müssen wir wissen,
daß die Sünde eine doppelte Folge hat. Die schwere Sünde beraubt uns der
Gemeinschaft mit Gott und macht uns dadurch zum ewigen Leben unfähig.
Diese Beraubung heißt „die ewige Sündenstrafe". Andererseits zieht
jede Sünde, selbst eine geringfügige, eine schädliche Bindung an die Geschöpfe
nach sich, was der Läuterung bedarf, sei es hier auf Erden, sei es nach
dem Tod im sogenannten Purgatorium [Läuterungszustand]. Diese Läuterung
befreit von dem, was man „zeitliche Sündenstrafe" nennt. Diese beiden
Strafen dürfen nicht als eine Art Rache verstanden werden, die Gott von
außen her ausüben würde, sondern als etwas, das sich aus der Natur der
Sünde ergibt. Eine Bekehrung, die aus glühender Liebe hervorgeht, kann
zur völligen Läuterung des Sünders führen, so daß keine Sündenstrafe mehr
zu verbüßen bleibt [Vgl. K. v. Trient: DS 1712-1713; 1820].
1473 Die Sündenvergebung und die Wiederherstellung der Gemeinschaft mit
Gott bringen den Erlaß der ewigen Sündenstrafen mit sich. Zeitliche Sündenstrafen
verbleiben jedoch. Der Christ soll sich bemühen, diese zeitlichen Sündenstrafen
als eine Gnade anzunehmen, indem er Leiden und Prüfungen jeder Art geduldig
erträgt und, wenn die Stunde da ist, den Tod ergeben auf sich nimmt. Auch
soll er bestrebt sein, durch Werke der Barmherzigkeit und der Nächstenliebe
sowie durch Gebet und verschiedene Bußübungen den „alten Menschen"
gänzlich abzulegen und den „neuen Menschen" anzuziehen [Vgl. Eph
4,24].
In der Gemeinschaft der Heiligen
1474 Der Christ, der sich mit der Gnade Gottes von seiner Sünde zu läutern
und sich zu heiligen sucht, steht nicht allein. „Das Leben jedes einzelnen
Kindes Gottes ist in Christus und durch Christus mit dem Leben aller anderen
christlichen Brüder in der übernatürlichen Einheit des mystischen Leibes
Christi wie in einer mystischen Person in wunderbarem Band verbunden"
(Paul VI., Ap. Konst. „Indulgentiarum doctrina" 5).
1475 In der Gemeinschaft der Heiligen „besteht unter den Gläubigen -
seien sie bereits in der himmlischen Heimat oder sühnend im Reinigungsort
oder noch auf der irdischen Wanderschaft - in der Tat ein dauerhaftes
Band der Liebe und ein überreicher Austausch aller Güter" (ebd.).
In diesem wunderbaren Austausch kommt die Heiligkeit des einen den anderen
zugute, und zwar mehr, als die Sünde des einen dem anderen schaden kann.
So ermöglicht die Inanspruchnahme der Gemeinschaft der Heiligen dem reuigen
Sünder, daß er von den Sündenstrafen früher und wirksamer geläutert wird.
1476 Diese geistlichen Güter der Gemeinschaft der Heiligen nennen wir
auch den Kirchenschatz. „Er ist nicht so etwas wie eine Summe von Gütern
nach Art von materiellen Reichtümern, die im Lauf der Jahrhunderte angesammelt
wurden. Vielmehr besteht er in dem unendlichen und unerschöpflichen Wert,
den bei Gott die Sühneleistungen und Verdienste Christi, unseres Herrn,
haben, die dargebracht wurden, damit die gesamte Menschheit von der Sünde
frei werde und zur Gemeinschaft mit dem Vater gelange. Der Kirchenschatz
ist Christus, der Erlöser, selbst, insofern in ihm die Genugtuungen und
Verdienste seines Erlösungswerkes Bestand und Geltung haben [Vgl. Hebr
7,23-25; 9,11-28.]" (ebd.).
1477 „Außerdem gehört zu diesem Schatz auch der wahrhaft unermeßliche,
unerschöpfliche und stets neue Wert, den vor Gott die Gebete und guten
Werke der seligsten Jungfrau Maria und aller Heiligen besitzen. Sie sind
den Spuren Christi, des Herrn, mit seiner Gnade gefolgt, haben sich geheiligt
und das vom Vater aufgetragene Werk vollendet. So haben sie ihr eigenes
Heil gewirkt und dadurch auch zum Heil ihrer Brüder in der Einheit des
mystischen Leibes beigetragen" (ebd.).
Gott erläßt Sündenstrafen durch die Kirche
1478 Der Ablaß wird gewährt durch die Kirche, die kraft der ihr von Jesus
Christus gewährten Binde- und Lösegewalt für den betreffenden Christen
eintritt und ihm den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen zuwendet,
damit er vom Vater der Barmherzigkeit den Erlaß der für seine Sünden geschuldeten
zeitlichen Strafen erlangt. Auf diese Weise will die Kirche diesem Christen
nicht nur zu Hilfe kommen, sondern ihn auch zu Werken der Frömmigkeit,
der Buße und der Nächstenliebe anregen [Vgl. Paul VI., Ap. Konst. „Indulgentiarum
doctrina" 8; K. v. Trient: DS 1835].
1479 Da die verstorbenen Gläubigen, die sich auf dem Läuterungsweg befinden,
ebenfalls Glieder dieser Gemeinschaft der Heiligen sind, können wir ihnen
unter anderem dadurch zu Hilfe kommen, daß wir für sie Ablässe erlangen.
Dadurch werden den Verstorbenen im Purgatorium für ihre Sünden geschuldete
zeitliche Strafen erlassen.
XI. Die Feier des Bußsakramentes
1480 Wie alle Sakramente ist die Buße eine liturgische Handlung. Die
Feier besteht für gewöhnlich in folgenden Elementen: Gruß und Segen des
Priesters; Lesung des Wortes Gottes, um das Gewissen zu erhellen und Reue
hervorzurufen; Ermahnung zur Reue; persönliches Sündenbekenntnis vor dem
Priester; Auferlegung und Annahme der Buße; Lossprechung durch den Priester;
danksagender Lobpreis und Entlassung mit dem Segen des Priesters.
1481 Die byzantinische Liturgie kennt mehrere Absolutionsformeln nach
Art eines Bittgebetes, die das Mysterium der Vergebung wunderbar ausdrückt,
darunter die folgende: „Gott hat durch den Propheten Natan David vergeben,
als dieser seine Sünden bekannt hatte, und dem Petrus, als dieser bitterlich
geweint hatte, und der Dirne, als diese ihre Tränen auf seine Füße vergoß,
und auch dem Pharisäer und dem verlorenen Sohn. Dieser selbe Gott vergebe
durch mich Sünder Ihnen in diesem und im anderen Leben und lasse Sie vor
seinem furchterregenden Gericht erscheinen, ohne Sie zu verurteilen. Er
sei gepriesen von Ewigkeit zu Ewigkeit. Amen."
1482 Das Bußsakrament kann auch in einer gemeinschaftlichen Feier stattfinden,
in der man sich gemeinsam auf das Bekenntnis vorbereitet und zusammen
für die erhaltene Vergebung dankt. Hier werden das persönliche Sündenbekenntnis
und die individuelle Absolution eingegliedert in einen Wortgottesdienst
mit Lesungen und Homilie, gemeinsamer Gewissenserforschung, gemeinsamer
Bitte um Vergebung, gemeinsamem Beten des Vaterunsers und gemeinsamer
Danksagung. Eine solche gemeinschaftliche Feier bringt den kirchlichen
Charakter der Buße klarer zum Ausdruck. Wie immer es gefeiert werden mag,
das Bußsakrament bleibt stets seiner Natur nach eine liturgische und somit
kirchliche und öffentliche Handlung [Vgl. SC 26-27].
1483 Wenn eine schwere Notlage besteht, kann man sich mit der gemeinschaftlichen
Feier der Versöhnung mit allgemeinem Sündenbekenntnis und allgemeiner
Lossprechung behelfen. Eine solche schwere Notlage kann dann vorliegen,
wenn unmittelbare Todesgefahr besteht und für den oder die Priester die
Zeit, die Bekenntnisse der einzelnen Pönitenten zu hören, nicht ausreicht.
Sie kann auch dann vorliegen, wenn unter Berücksichtigung der Zahl der
Pönitenten nicht genügend Beichtväter vorhanden sind, um die Bekenntnisse
der einzelnen innerhalb einer angemessenen Zeit ordnungsgemäß zu hören,
so daß die Pönitenten ohne eigene Schuld gezwungen wären, die sakramentale
Gnade oder die heilige Kommunion längere Zeit zu entbehren. In diesem
Fall müssen die Gläubigen, damit die Absolution gültig ist, den Vorsatz
haben, ihre schweren Sünden möglichst bald einzeln zu beichten [Vgl. [link]
CIC, can. 962, § 1]. Das Urteil darüber, ob die erforderlichen Voraussetzungen
für eine Generalabsolution gegeben sind, steht dem Diözesanbischof zu
[Vgl. [link] CIC, can. 961, § 2]. Ein großer Andrang von Gläubigen bei
großen Festen oder Wallfahrten gilt nicht als ausreichend begründete Notlage
[Vgl. [link] CIC, can. 961, § 1].
1484 „Das vollständige Sündenbekenntnis und die Lossprechung des einzelnen
sind nach wie vor der einzige ordentliche Weg der Versöhnung der Gläubigen
mit Gott und der Kirche, wenn ein solches Sündenbekenntnis nicht physisch
oder moralisch unmöglich ist" (OP 31). Dafür gibt es tiefe Gründe.
Christus handelt in jedem Sakrament. Er wendet sich an jeden Sünder persönlich:
„Mein Sohn, deine Sünden sind dir vergeben!" (Mk 2,5). Er ist der
Arzt, der sich jedem Kranken einzeln zuwendet, der seiner bedarf [Vgl.
Mk 2,17], um ihn zu heilen. Er richtet alle Kranken auf und gliedert sie
wieder in die brüderliche Gemeinschaft ein. Das persönliche Bekenntnis
ist somit die bezeichnendste Form der Versöhnung mit Gott und der Kirche.
Kurztexte
1485 Am Osterabend zeigte sich Jesus der Herr seinen Aposteln und sprach
zu ihnen Empfangt den Heiligen Geist! Wem ihr die Sunden vergebt dem sind
sie vergeben wem ihr die Vergebung verweigert dem ist sie verweigert (Joh
20 22-23).
1486 Die Vergebung der nach der Taufe begangenen Sunden wird durch ein
eigenes Sakrament gewahrt dieses heißt das Sakrament der Umkehr der Beichte
der Buße oder der Versöhnung.
1487 Wer sündigt verletzt die Ehre und Liebe Gottes seine eigene Wurde
als Mensch der berufen ist Kind Gottes zu sein und das geistliche Wohl
der Kirche deren lebendiger Baustein jeder Christ sein soll.
1488 Im Licht des Glaubens gibt es nichts Schlimmeres als die Sunde nichts
hat so arge Folgen für die Sünder selbst, für die Kirche und für die ganze
Welt.
1489 Die Rückkehi zur Gemeinschaft mit Gott die durch die Sunde verloren
war geht aus der Gnade Gottes hervor der voll Erbarmen um das Heil der
Menschen besorgt ist Man muß dieses kostbare Geschenk für sich selbst
und die anderen erbitten.
1490 Die Rückkehr zu Gott die Bekehrung und Reue genannt wird besteht
im Schmerz und im Abscheu vor den begangenen Sunden sowie im festen Vorsatz
zukünftig nicht mehr zu sündigen Die Bekehrung erstreckt sich also auf
die Vergangenheit und auf die Zukunft sie wird von der Hoffnung auf die
göttliche Barmherzigkeit genährt.
1491 Das Sakrament der Buße besteht in der Gesamtheit der drei Akte des
Pönitenten und in der Lossprechung durch den Priester Die Akte des Pönitenten
sind: die Reue, das Bekenntnis oder Aufdecken der Sunden vor dem Priester,
und der Vorsatz Genugtuung und Werke der Sühne zu leisten.
1492 Die Reue [auch Zerknirschung genannt] muß von Beweggründen getragen
sein die aus dem Glauben kommen Wenn die Reue von der Liebe zu Gott eingegeben
ist wird sie vollkommen genannt wenn sie auf anderen Motiven beruht nennt
man sie unvollkommen.
1493 Wer mit Gott und der Kirche versöhnt werden will muß dem Priester
alle schweren Sunden beichten die er noch nicht gebeichtet hat und an
die er sich nach einer .sorgfältigen Gewissenseiforschung erinnert Obwohl
es an sich nicht notwendig ist laßliche Sunden zu beichten wird dies von
der Kirche nachdrücklich empfohlen.
1494 Der Beichtvater erlegt dem Pönitenten auf bestimmte Taten der Genugtuung
oder Buße zu leisten um den durch die Sünde angerichteten Schaden wiedergutzumachen
und sich wieder die Verhaltens weisen eines Jüngers Christi anzugewöhnen.
1495 Nur jene Priester die von der kirchlichen Autorität die Absolutionsvollmacht
erhalten haben können im Namen Christi Sunden vergeben.
1496 Die geistlichen Wirkungen des Bußsakramentes sind:
- Die Versöhnung mit Gott durch die der Sünder die Gnade wieder erlangt;
- die Versöhnung mit der Kirche;
der Erlaß der ewigen Strafe der man durch Todsünden verfallt
- der wenigstens teilweise Erlaß der zeitlichen Strafen, die aus der
Sunde folgen;
- der Friede und die Ruhe des Gewissens und der geistliche Trost;
- das Wachstum der geistlichen Kraftefur den christlichen Kampf;
1497 Die individuelle vollständige Beichte der schweren Sünden und die
darauf folgende Lossprechung ist das einzige ordentliche Mittel zur Versöhnung
mit Gott und der Kirche.
1498 Durch die Ablasse können die Gläubigen für sich selbst und auch
für die Seelen im Läuterungszustand den Erlaß der zeitlichen Strafen erlangen
welche Folge der Sunden sind.
Artikel 5
Die Krankensalbung
1499 „Durch die heilige Krankensalbung und das Gebet der Priester empfiehlt
die ganze Kirche die Kranken dem leidenden und verherrlichten Herrn, daß
er sie aufrichte und rette, ja sie ermahnt sie, sich aus freien Stücken
mit dem Leiden und dem Tode Christi zu vereinigen und so zum Wohle des
Gottesvolkes beizutragen" (LG 11).
I. Ihre Grundlagen in der Heilsökonomie
Die Krankheit im Leben des Menschen
1500 Krankheit und Leiden gehören von jeher zu den schwersten Prüfungen
im Leben des Menschen. In der Krankheit erfährt der Mensch seine Ohnmacht,
seine Grenzen und seine Endlichkeit. Jede Krankheit kann uns den Tod erahnen
lassen.
1501 Krankheit kann zu Angst, zum Rückzug auf sich selbst, zuweilen sogar
zu Verzweiflung und zu Auflehnung gegen Gott führen. Sie kann aber auch
den Menschen reifer machen, ihm den Blick dafür öffnen, was in seinem
Leben unwesentlich ist, so daß er sich dem Wesentlichen zuwendet. Sehr
oft führt Krankheit zur Suche nach Gott, zur Rückkehr zu ihm.
Der Kranke vor Gott
1502 Der Mensch des Alten Testamentes erlebt die Krankheit im Blick auf
Gott. Er klagt vor Gott über seine Krankheit [Vgl. Ps 38], und erfleht
von ihm, dem Herrn über Leben und Tod, Heilung [Vgl. Ps 6,3; Jes 38].
Die Krankheit wird zum Weg der Bekehrung [Vgl. Ps 38,5; 39,9.12], und
mit der Vergebung durch Gott setzt die Heilung ein. Das Volk Israel erlebt,
daß die Krankheit auf geheimnisvolle Weise mit der Sünde und dem Bösen
zusammenhängt, und daß die Treue zu Gott, seinem Gesetz gemäß, das Leben
zurückgibt: „denn ich bin der Herr, dein Arzt" (Ex 15,26). Der Prophet
Jesaja sieht voraus, daß das Leiden auch den Sinn einer Sühne für die
Sünden anderer haben kann [Vgl. Ps 32,5; 107, 20; Mk 2,5-12]. Er kündigt
an, daß Gott für Zion eine Zeit herbeiführen wird, in der er jedes Vergehen
vergeben und jede Krankheit heilen wird [Vgl. Jes 33,24].
Christus als Arzt
1503 Das Mitleid Christi mit den Kranken und seine Heilungen von Krankheiten
jeder Art [Vgl. Mt 4,24.] sind ein offensichtliches Zeichen dafür, daß
„Gott ... sich seines Volkes angenommen" hat (Lk 7,16) und daß das
Reich Gottes ganz nahe ist. Jesus hat die Macht, nicht nur zu heilen,
sondern auch Sünden zu vergeben [Vgl. Mk 2,5-12]. Er ist gekommen, den
ganzen Menschen - Seele und Leib - zu heilen. Er ist der Arzt, den die
Kranken nötig haben [Vgl. Mk 2,17]. Sein Mitleid mit allen Leidenden geht
so weit, daß er sich mit ihnen identifiziert: „Ich war krank, und ihr
habt mich besucht" (Mt 25,36). Seine besondere Liebe zu den Kranken
bewog die Christen, durch alle Jahrhunderte sich all derer anzunehmen,
die körperlich oder seelisch leiden. Sie spornte zu unermüdlichen Anstrengungen
an, deren Los zu erleichtern.
1504 Oft verlangt Jesus von den Kranken, daß sie glauben [Vgl. Mk 5,34.
36; 9,23]. Er verwendet Zeichen, um zu heilen: Speichel und Handauflegung
[Vgl. Mk 7,32-36; 8,22-25.], Teig aus Erde und Waschung [Vgl. Joh 9,6-7].
Die Kranken suchen, ihn zu berühren [Vgl. Mk 1,41; 3,10; 6,56], „denn
es ging eine Kraft von ihm aus, die alle heilte" (Lk 6,19). In den
Sakramenten fährt Christus fort, uns zu „berühren", um uns zu heilen.
1505 Über so viele Leiden erschüttert, läßt sich Jesus von den Kranken
nicht nur berühren, sondern macht sich ihre Nöte zu eigen: „Er hat unsere
Leiden auf sich genommen und unsere Krankheiten getragen" (Mt 8,
17)3. Er heilte aber nicht alle Kranken. Seine Heilungen waren Zeichen
für das Kommen des Gottesreiches. Sie kündigten eine viel tiefer greifende
Heilung an: den Sieg über Sünde und Tod durch sein Pascha. Auf dem Kreuz
nahm Christus die ganze Last des Bösen auf sich. [Vgl. Jes 53,4] Er nahm
„die Sünde der Welt" hinweg (Joh 1,29), von der Krankheit eine Folge
ist. Durch sein Leiden und seinen Tod am Kreuz hat Christus dem Leiden
einen neuen Sinn gegeben: es kann uns nun ihm gleichgestalten und uns
mit seinem erlösenden Leiden vereinen.
„Heilt die Kranken ... !"
1506 Christus fordert seine Jünger auf, ihm nachzufolgen und ihr Kreuz
auf sich zu nehmen [Vgl. Mt 10,38]. In seiner Nachfolge gewannen sie einen
neuen Blick für die Krankheit und die Kranken. Jesus nimmt sie in sein
eigenes armes, dienendes Leben hinein. Er läßt sie an seinem Dienst des
Mitleidens und des Heilens teilhaben. „Die Zwölf machten sich auf den
Weg und riefen die Menschen zur Umkehr auf. Sie trieben viele Dämonen
aus und salbten viele Kranke mit Öl und heilten sie" (Mk 6, 12-13).
1507 Der auferstandene Herr wiederholt diese Sendung (,‚In meinem Namen
werden ... die Kranken, denen sie die Hände auflegen, ... gesund werden":
Mk 16, 17-18) und bekräftigt sie durch die Zeichen, welche die Kirche
wirkt, wenn sie seinen Namen anruft [Vgl. Apg 9,34; 14,3]. Diese Zeichen
erweisen auf besondere Weise, daß Jesus wirklich der „erlösende Gott"
ist [Vgl. Mt 1,21; Apg 4, 12].
1508 Der Heilige Geist schenkt einzelnen Menschen ein besonderes Heilungscharisma
[Vgl. 1 Kor 12,9. 28. 30.], um zu zeigen, wie wirkkräftig die Gnade des
Auferstandenen ist. Selbst intensivste Gebete erlangen jedoch nicht die
Heilung aller Krankheiten. So muß der hl. Paulus vom Herrn vernehmen:
„Meine Gnade genügt dir; denn sie erweist ihre Kraft in der Schwachheit"
(2 Kor 12,9). Die zu erduldenden Leiden können folgenden Sinn haben: „Für
den Leib Christi, die Kirche, ergänze ich in meinem irdischen Leben das,
was an den Leiden Christi noch fehlt" (Kol 1,24).
1509 „Heilt Kranke !" (Mt 10,8). Diesen Auftrag hat die Kirche vom
Herrn empfangen und sucht ihn auszuführen, indem sie die Kranken pflegt
und sie mit ihrer Fürbitte begleitet. Sie glaubt an die belebende Gegenwart
Christi, des Arztes der Seele und des Leibes. Diese wirkt vor allem durch
die Sakramente und ganz besonders durch die Eucharistie, das Brot, welches
das ewige Leben gibt [Vgl. Job 6, 54. 58]. Der hl. Paulus deutet an, daß
die Eucharistie auch mit der leiblichen Gesundheit in Beziehung steht
[Vgl. 1 Kor 11,30].
1510 Die apostolische Kirche kennt einen eigenen Ritus für die Kranken.
Er wird vom hl. Jakobus bezeugt: „Ist einer von euch krank? Dann rufe
er die Presbyter der Kirche zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen
und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den
Kranken retten, und der Herr wird ihn aufrichten; wenn er Sünden begangen
hat, werden sie ihm vergeben" (Jak 5, 14-15). Die Überlieferung hat
in diesem Ritus eines der sieben Sakramente der Kirche erkannt [Vgl. DS
216; 1324-1325; 1695-1696; 1716-1717].
Ein Sakrament für die Kranken
1511 Die Kirche glaubt und bekennt, daß unter den sieben Sakramenten
eines ganz besonders dazu bestimmt ist, die durch Krankheit Geprüften
zu stärken: die Krankensalbung.
„Diese heilige Salbung der Kranken wurde von Christus, unserem Herrn,
als wahrhaftes und eigentliches Sakrament des Neuen Testamentes eingesetzt,
und zwar bei Markus angedeutet [Vgl. Mk 6,13], durch Jakobus aber, den
Apostel und Bruder des Herrn, den Gläubigen empfohlen und verkündet [Vgl.
Jak 5,14-15]" (K. v. Trient: DS 1695).
1512 In der liturgischen Überlieferung des Ostens wie des Westens werden
seit dem Altertum Zeugnisse für Krankensalbungen mit geweihtem Öl bezeugt.
Im Lauf der Jahrhunderte wurde die Krankensalbung mehr und mehr nur noch
Sterbenden gespendet, so daß sie dann als „Letzte Ölung" bezeichnet
wurde. Ungeachtet dieser Entwicklung unterließ es die Kirche nie, zum
Herrn zu beten, daß der Kranke wieder gesund werde, wenn das seinem Heil
förderlich sei [Vgl. DS 1696].
1513 Die Apostolische Konstitution „Sacram unctionem infirmorum"
vom 30 November 1972 hat im Anschluß an das Zweite Vatikanische Konzil
[Vgl. SC 73.] bestimmt, daß von nun an im römischen Ritus folgendes gilt:
„Das Sakrament der Krankensalbung wird jenen gespendet, deren Gesundheitszustand
bedrohlich angegriffen ist, indem man sie auf der Stirn und auf den Händen
mit ordnungsgemäß geweihtem Olivenöl oder, den Umständen entsprechend,
mit einem anderen ordnungsgemäß geweihten Pflanzenöl salbt und dabei einmal
folgende Worte spricht: ‚Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr
in seinem reichen Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen
Geistes: Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich, in seiner
Gnade richte er dich auf" [Vgl. [link] CIC, can. 847, § 1].
II. Wer empfängt und wer spendet die
Krankensalbung?
Im Falle schwerer Erkrankung
1514 Die Krankensalbung „ist nicht nur das Sakrament derer, die sich
in äußerster Lebensgefahr befinden. Daher ist der rechte Augenblick für
ihren Empfang sicher schon gegeben, wenn der Gläubige beginnt, wegen Krankheit
oder Altersschwäche in Lebensgefahr zu geraten" (SC 73) [Vgl. CIC,
cann. [link] 1004, § 1; [link] 1005; [link] 1007; CCEO, can. 738].
1515 Wenn ein Kranker, der die Salbung empfangen hat, wieder gesund wird,
kann er, falls er wiederum schwer erkrankt, dieses Sakrament von neuem
empfangen. Im Laufe der gleichen Krankheit darf dieses Sakrament wiederholt
werden, wenn der Zustand sich verschlimmert. Es ist angebracht, die Krankensalbung
zu empfangen, wenn man vor einer schweren Operation steht. Das gleiche
gilt für Betagte, deren Kräfte zu versagen beginnen.
„..... rufe er die Presbyter der Kirche zu sich"
1516 Nur Priester (Bischöfe und Presbyter) sind die Spender der Krankensalbung
[Vgl. K. v. Trient: DS 1697; 1719; [link] CIC, can. 1003; CCEO, can, 739,
§ 1]. Die Seelsorger haben die Pflicht, die Gläubigen über die heilsamen
Wirkungen dieses Sakramentes zu unterrichten. Die Gläubigen sollen die
Kranken ermutigen, nach dem Priester zu rufen, um dieses Sakrament zu
empfangen. Die Kranken sollen sich darauf vorbereiten, es in guter innerer
Verfassung anzunehmen. Ihre Seelsorger und die ganze Pfarrgemeinde sollen
ihnen dabei helfen und sie besonders mit Gebet und brüderlicher Aufmerksamkeit
begleiten.
III. Wie wird die Krankensalbung gefeiert?
1517 Wie alle Sakramente ist die Krankensalbung eine liturgische und
gemeinschaftliche Feier [Vgl. SC 27], ob sie nun zuhause, im Spital oder
in der Kirche stattfindet, ob für einen einzigen Kranken oder für eine
ganze Gruppe von Kranken. Es ist sehr passend, daß sie innerhalb der Eucharistiefeier,
des Gedächtnisses des Pascha des Herrn, gefeiert wird. Falls die Umstände
es nahelegen, kann der Krankensalbung das Bußsakrament vorausgehen und
das Sakrament der Eucharistie folgen. Als Sakrament des Pascha Christi
sollte die Eucharistie stets das letzte Sakrament auf der irdischen Pilgerschaft
sein, die „Wegzehrung" für den „Übergang" in das ewige Leben.
1518 Wort und Sakrament bilden ein unzertrennliches Ganzes. Der Wortgottesdienst,
dem ein Bußakt vorausgeht, eröffnet die Feier. Die Worte Christi und das
Zeugnis der Apostel beleben den Glauben des Kranken und der Gemeinde,
der vom Herrn die Kraft seines Geistes erbittet.
1519 Die Feier des Sakramentes besteht hauptsächlich aus folgenden Elementen:
„Die Presbyter der Kirche" (Jak 5, 14) legen den Kranken schweigend
die Hände auf; im Glauben der Kirche beten sie für die Kranken [Vgl. Jak
5,15] -dies ist die Epiklese dieses Sakramentes. Anschließend nehmen sie
mit dem Öl, das wenn möglich vom Bischof geweiht ist, die Salbung vor.
Diese liturgischen Handlungen weisen darauf hin, welche Gnade das Sakrament
den Kranken vermittelt.
IV. Die Wirkungen der Feier der Krankensalbung
1520 Eine besondere Gabe des Heiligen Geistes. Die erste Gnade des Sakramentes
ist eine Stärkung, Beruhigung und Ermutigung, um die mit einer schweren
Krankheit oder mit Altersschwäche gegebenen Schwierigkeiten zu überwinden.
Diese Gnade ist eine Gabe des Heiligen Geistes, der das Vertrauen auf
Gott und den Glauben an ihn erneuert und gegen die Versuchungen des bösen
Feindes stärkt, gegen die Versuchung von Entmutigung und Todesangst [Vgl.
Hebr 2,15]. Dieser Beistand des Herrn durch die Kraft seines Geistes will
den Kranken zur Heilung der Seele führen, aber auch zur Heilung des Leibes,
wenn das im Willen Gottes liegt [Vgl. K. v. Florenz: DS 1325]. Und „wenn
er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben" (Jak 5, 15) [Vgl.
K. v. Trient: DS 1717]
1521 Die Vereinigung mit dem Leiden Christi. Durch die Gnade dieses Sakramentes
erhält der Kranke die Kraft und die Gabe, sich mit dem Leiden des Herrn
noch inniger zu vereinen. Er wird gewissermaßen dazu geweiht, durch die
Gleichgestaltung mit dem erlösenden Leiden des Heilands Frucht zu tragen.
Das Leiden, Folge der Erbsünde, erhält einen neuen Sinn: es wird zur Teilnahme
am Heilswerk Jesu.
1522 Eine kirchliche Gnade. Dadurch, daß sie „sich aus freien Stücken
mit dem Leiden und dem Tode Christi ... vereinigen", tragen die Kranken,
die dieses Sakrament empfangen, „zum Wohle des Gottesvolkes" bei
(LG 11). Bei der Feier der Krankensalbung tritt die Kirche in der Gemeinschaft
der Heiligen für den Kranken ein. Der Kranke hingegen trägt durch die
Gnade des Sakramentes zur Heiligung der Kirche und zum Wohl aller Menschen
bei, für die die Kirche leidet und sich durch Christus Gott dem Vater
darbringt.
1523 Eine Vorbereitung auf die letzte Reise. Wenn schon das Sakrament
der Krankensalbung denen gewährt wird, die an schweren Krankheiten und
Schwächen leiden, dann erst recht denen, die im Begriff sind, aus diesem
Leben zu scheiden (die „sich schon am Ende des Lebens zu befinden scheinen":
K. v. Trient: DS 1698). Deshalb wird es auch „das Sakrament der Sterbenden
genannt" (ebd.). Die Krankensalbung macht uns endgültig dem Tod und
der Auferstehung Christi gleichförmig, was die Taufe schon begonnen hatte.
Sie vollendet die heiligen Salbungen, die das ganze christliche Leben
prägen: Die Salbung der Taufe hat uns das neue Leben eingegossen; die
der Firmung hat uns zum Kampf dieses Lebens gestärkt. Diese letzte Salbung
versieht das Ende unseres irdischen Lebens gleichsam mit einem festen
Wall im Blick auf die letzten Kämpfe vor dem Eintritt in das Haus des
Vaters [Vgl. ebd. 1694.].
V. Die Wegzehrung - das letzte Sakrament
des Christen
1524 Die Kirche bietet den Sterbenden neben der Krankensalbung die Eucharistie
als Wegzehrung an. In diesem Moment des Hinübergangs zum Vater hat die
Kommunion mit dem Leib und Blut Christi eine besondere Bedeutung und Wichtigkeit.
Sie ist Same des ewigen Lebens und Kraft zur Auferstehung, denn der Herr
sagt: „Wer mein Fleisch ißt und mein Blut trinkt, hat das ewige Leben,
und ich werde ihn auferwecken am Letzten
Tag" (Joh 6,54). Als Sakrament des Todes und der Auferstehung Christi
ist die Eucharistie nun das Sakrament des Hinübergangs vom Tod zum Leben,
aus dieser Welt zum Vater [Vgl. Joh 13,1.].
1525 Wie die Sakramente der Taufe, der Firmung und der Eucharistie, „die
Sakramente der christlichen Initiation", eine Einheit bilden, kann
man sagen, daß die Buße, die heilige Salbung und die Eucharistie als Wegzehrung
am Ende des christlichen Lebens „die Sakramente, die auf die Heimat vorbereiten
oder „die Sakramente, welche die Pilgerschaft vollenden", bilden.
Kurztexte
1526 Ist einer von euch krank Dann rufe er die Presbyter der Kirche zu
sich sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit
01 salben Das gläubige Gebet wird den Kranken retten und der Herr wird
ihn aufrichten wenn er Sunden begangen hat werden sie ihm vergeben (Jak
5 14-15).
1527 Das Sakrament der Krankensalbung verleiht dem Christen der die mit
schwerer Krankheit oder mit dem Alter gegebenen Schwierigkeiten durchmacht
eine besondere Gnade.
1528 Der Zeitpunkt an dem man die heilige Salbung empfangen soll ist
spätestens dann gekommen wenn man sich wegen Krankheit oder Altersschwache
in Todesgefahr befindet.
1529 Ein Christ darf die heilige Salbung jedesmal empfangen wenn er schwer
krank wird und jedesmal wenn sich die Krankheit wieder verschlimmert.
1530 Nur Priester (Presbyter und Bischöfe) können die Krankensalbung
spenden sie verwenden dazu 0! das vom Bischof oder im Notfall vom Zelebranten
selbst geweiht worden ist.
1531 Die Feier der Krankensalbung besteht im wesentlichen in der Salbung
der Stirn und der Hände des Kranken (im römischen Ritus) oder weiterer
Körperstellen (in den ostkirchlichen Riten) Diese Salbung wird durch das
liturgische Gebet des Zelebranten begleitet das um die besondere Gnade
dieses Sakramentes bittet.
1532 Wirkungen der besonderen Gnade des Sakramentes der Krankensalbung
sind
- die Vereinigung des Kranken mit dem Leiden Christi für sein eigenes
Heil und das der ganzen Kirche;
- Trost Friede und Mut um die Leiden der Krankheit oder des Alters
christlich zu ertragen;
- die Vergebung der Sunden falls der Kranke sie nicht durch das Bußsakrament
erlangen könnte;
- die Genesung falls dies dem Heil der Seele zuträglich ist;
- die Vorbereitung auf den Hinübergang in das ewige Leben;
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Katechismus der Katholischen Kirche Inhalt
Quelle: http://www.vatican.va/
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